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Windkraft in Marburg: eine nachhaltige Energiequelle
Die Stadt Marburg will bis 2030 klimaneutral werden. Windenergie ist dabei ein wichtiger Baustein. Die Stadt Marburg hat frühzeitig begonnen, die Nutzung von Windkraft zu planen. Hier die wichtigsten Entwicklungsschritte von 1999 bis heute im Überblick.
Windkraftplanung der Stadt Marburg
Neben Photovoltaik- und Solaranlagen können Windräder größere Mengen umweltfreundlichen Stroms produzieren. Die Windkraft ist für die Stadt daher besonders wichtig – jetzt und auch in Zukunft. Denn nur durch eine konsequente Nutzung der Windenergie wird es möglich sein, innerhalb der Universitätsstadt Marburg bis zum Jahr 2030 mehr Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen als zu verbrauchen.
Eine Windpotenzialstudie für das Stadtgebiet hat bereits 1999 für diese Entwicklung den Grundstein gelegt. Mit den damals technischen Möglichkeiten sind die CO2-Einsparpotenziale durch die Windkraftnutzung außerhalb von Waldgebieten aufgezeigt worden. Die Studie hielt Einzug in die Flächennutzungsplanergänzung und -änderung im Jahr 2002. Daraus entstand eine Windvorrangfläche in Wehrda.
Den detaillierten Prozess der Windkraftplanung können Sie den folgenden Abschnitten entnehmen.
Windpotenzialstudie der Universitätsstadt Marburg 1999
1999 ist eine Windpotenzialstudie für das Marburger Stadtgebiet 1999 erstellt worden. Das hat zur Ausweisung einer Windvorrangfläche in Wehrda geführt.
Nachdem die Vorrangfläche in Wehrda mit drei Windrädern belegt war, wurden die bewaldeten Lahnberge erneut untersucht. Dabei wurden zwei mögliche neue Vorrangbereiche identifiziert. Eine virtuelle Visualisierung dieser Bereiche, Bürgelner Gleichen und Lichter Küppel, wurde im Jahr 2009 erstellt, um die möglichen Windkraftanlagen in der Landschaft darzustellen.
Aufgrund dieser Entwicklungen gab es weitere Untersuchungen zu Windvorrangbereichen in Marburg. Das Regierungspräsidium Gießen hat ebenfalls das Windpotenzial für Mittelhessen und das Stadtgebiet in einer Windpotenzialkarte von 2011 dargestellt.
Im Jahr 2013 wurde eine Karte erstellt, die die Nutzung von Windkraft und den Siedlungsabstand in Marburg zeigt. Seit Mai 2012 sind die Windvorrangbereiche im im damals wirksamen Regionalplan Mittelhessen 2010 unwirksam geworden. Deshalb hat das Regierungspräsidium Gießen die Planungen für den „Teilregionalplan Energie Mittelhessen“ ab 2012 zügig vorangetrieben. Er ist von der Regionalversammlung Mittelhessen in 2016 beschlossen und in 2020 endgültig durch die Landesregierung in Kraft gesetzt worden.
Die Windpotenzialstudie im Detail
Die Stadt Marburg hat im Jahr 1999 ihr Stadtgebiet auf Windpotenzial untersuchen lassen. Das geschah vor dem Hintergrund, dass vom Bundesgesetzgeber Windkraftanlagen außerhalb von Siedlungen als privilegierte Objekte im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches eingestuft worden sind. Die Studie wurde unter Berücksichtigung der damaligen Technologie und unter Ausschluss von Waldflächen durchgeführt. Da sich die relevanten Waldflächen im Eigentum des Landes Hessen befanden und eine Windkraftnutzung im Wald damals nicht als möglich angesehen wurde, wurden diese Flächen nicht berücksichtigt.
Die Studie wurde 1999 abgeschlossen und das technische Windpotenzial hinsichtlich der CO2-Einsparungen in drei Kategorien eingeteilt (A-, B- und C-Bereiche). Die Einteilung basierte auf den damaligen technischen Möglichkeiten zur CO2-Einsparung durch Windkraftnutzung. Auf Grundlage der Studie wurden ab 2000 Änderungen am Flächennutzungsplan zur Windkraftnutzung vorgenommen.
- Windpotenzialstudie Marburg – Abschlussbericht
- Windpotenzialstudie Marburg – Karten
- Windpotenzialstudie Marburg - Lage Messstationen
Die Flächennutzungsplanergänzung und -änderung Windkraftnutzung 2002
Im Jahr 2002 ergänzte die Stadtverordnetenversammlung den Flächennutzungsplan um einen Vorrangbereich zur Windkraftnutzung. Dieser Beschluss basierte auf der Windpotenzialstudie, die das technisch verfügbare Windpotenzial der Stadt Marburg anhand empirischer Messungen ermittelte. Die einzige Windkraftfläche im Stadtgebiet befand sich demnach damals im Stadtteil Wehrda, oberhalb des Weißen Steines an der Stadtgrenze.
Diese Fläche war auch die einzige Windvorrangfläche im Regionalplan Mittelhessen 2010. Aufgrund einer Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel im Mai 2012 (siehe Absatz Teilregionalplan Energie - Vorrangbereiche der Universitätsstadt Marburg 2012) wurden die Windvorrangflächen im Regionalplan Mittelhessen 2010 jedoch für unwirksam erklärt. Die Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans zur Windkraftnutzung ist darum mittlerweile überholt.
Visualisierung der Vorrangbereiche Bürgelner Gleichen und Lichter Küppel 2009
Da am Windstandort Wehrda keine weiteren Anlagen mehr errichtet werden konnten, wurde seit 2008 planerisch nach weiteren Flächen für die Windkraftnutzung gesucht. Sie sollten im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans genehmigt werden.
Dies war aufgrund der deutlichen technischen Fortschritte und der verbesserten Wirtschaftlichkeit der Windnutzung möglich geworden. Eine weitere wichtige Veränderung bestand darin, dass das Land Hessen nun die Nutzung von Windkraft auf Waldflächen als möglich und erforderlich ansah, wodurch diese Flächen ebenfalls in Betracht gezogen werden konnten.
Aufgrund der genannten Kriterien (siehe Windkraftnutzung/Siedlungsabstand der Universitätsstadt Marburg 2013) wurden die Gebiete "Bürgelner Gleichen" und "Lichter Küppel" auf den Lahnbergen ermittelt. Im Juni 2009 wurde ein Auftrag zur Visualisierung (Fotomontagen) dieser Gebiete vergeben, der im November 2009 von der Firma enveco GmbH aus Münster abgeschlossen wurde.
In den Aufnahmen wurden die Windkraftanlagen statisch mit genauen Informationen zu Standort, Höhe und Proportion in die Bereiche eingefügt. Zusätzlich wurde die Bewegung der Rotorblätter animiert. Die Aufnahmen wurden aus einer Höhe von etwa 1,5 Metern über dem Boden und mit einer Brennweite von etwa 45 Millimetern erstellt, um dem menschlichen Sehempfinden nahezukommen.
Für die dargestellten Windkraftanlagen wurde der Anlagentyp Enercon E-82 ausgewählt. Diese Anlagen haben eine Nabenhöhe von 138 Metern über dem Boden und einen Rotorblattdurchmesser von 82 Metern. Somit ergibt sich eine Gesamthöhe der Anlagen bis zur Rotorblattspitze von 179 Metern. Da die Anlagen über 150 Meter hoch sind, ist eine Tageskennzeichnung erforderlich, die ebenfalls in den Visualisierungen dargestellt wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung konnte in den Visualisierungen nicht abgebildet werden, da deren Art und Umfang seinerzeit Gegenstand bundespolitischer Diskussionen waren und modifiziert werden sollten.
Für jeden Bereich wurde gemäß den Vorgaben der Stadtwerke Marburg und der hessenEnergie die technisch sinnvolle Anzahl von Anlagen gem. den damaligen technischen Möglichkeiten festgelegt. Für die "Bürgelner Gleichen" wären dies sechs Windräder (BG 1 - 6) und für den "östlichen Lichter Küppel" drei Windräder (LK 1 - 3) gewesen. Alle Standorte sind mindestens 1.000 Meter von Wohnsiedlungen entfernt.
- Dynamische Fotomontagen
- Ein Luftbild ist abrufbar, in dem die Standorte der Windräder und der Fotopunkte kenntlich gemacht sind.
Als Fotopunkte (FP) für die Aufnahmen sind vier Standorte in der Kernstadt und fünf Standorte in den östlichen Stadtteilen ausgewählt worden. Nachstehend sind sie näher benannt und mit Blickrichtung aufgelistet und zum Herunterladen bereitgestellt. Beachten Sie bitte, dass die Dateigröße der Fotos relativ hoch ist.
- FP 1 Rosenbrücke ‚Bürgelner Gleichen’
- FP 2 Schloss/Nord-Terrasse ‚Bürgelner Gleichen’
- FP 3a Ginseldorf/Friedhof ‚Bürgelner Gleichen’
- FP 3b Ginseldorf/Friedhof ‚Bürgelner Gleichen’
- FP 4/Nord Schröck/Markthöhe ‚Bürgelner Gleichen’
- FP 4/Süd Schröck/Blütenstrasse ‚Östl. Lichter Küppel’
- FP 5 Schloss/Süd-Terrasse ‚Östl. Lichter Küppel’
- FP 6 Südbahnhof/Karl-Th.-Bleek-Steg ‚Östl. Lichter Küppel’
- FP 7 Bauerbach/Lahnberg ‚Östl. Lichter Küppel’
- FP 8a Moischt/Bürgerhaus ‚Östl. Lichter Küppel’
- FP 8b Moischt/Bürgerhaus ‚Östl. Lichter Küppel’
Zusätzlich zu den statischen und dynamischen Visualisierungen können der Erläuterungstext und die dazugehörige Übersichtskarte der Firma enveco heruntergeladen werden.
Entwicklung weiterer Windvorrangbereiche in Marburg
Im Regionalplan Mittelhessen 2010, der von der Regionalversammlung beschlossen wurde, wurde im Stadtgebiet nur ein Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie festgelegt, nämlich in der Gemarkung Wehrda. Das verfügbare Flächenpotenzial dort wurde mittlerweile mit drei Windkraftanlagen ausgeschöpft.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Mitgliedschaft im "Klimabündnis" hat die Stadtverordnetenversammlung im März 2009 den Magistrat beauftragt, weitere Standorte für Windkraftanlagen zu entwickeln. Damit soll das Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung verfolgt werden, bei der die Nutzung von Windenergie langfristig einen wesentlichen Teil des regenerativen Energie-Mixes ausmacht.
Nach weiteren Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Gießen und Verbesserungen des Wissensstands über das Windpotenzial in Marburg wurden die potenziellen Windflächen im Stadtgebiet genauer bestimmt.
- Das Windgutachten zum Bereich Görzhäuser Hof aus 2011 lesen.
- Das Windgutachten zum Bereich Görzhäuser Hof, Nachtrag aus 2012 lesen.
Auf dieser Grundlage fasste die Stadtverordnetenversammlung im September 2011 folgenden Beschluss:
- Die Universitätsstadt Marburg strebt eine starke Ausweitung der Energieerzeugung aus Windkraft in Marburg an.
- Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen in Marburg mindestens 12 Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils mindestens 2 MW errichtet werden.
- Alle in Frage kommenden Flächen auf dem Marburger Stadtgebiet, die den bekannten und voraussichtlichen zusätzlichen Vorgaben des Regierungspräsidiums Gießen entsprechen, sollen genauer untersucht werden. Der Magistrat wird entsprechende Untersuchungen zur Eignung der Flächen in Auftrag geben.
- In Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen werden die Voraussetzungen für positive Genehmigungsverfahren an allen möglichen Standorten erörtert, und das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung so bald wie möglich vorgelegt.
- Die Ergebnisse der Prüfungen werden den Bürgerinnen und Bürgern von Marburg umfassend mitgeteilt.
Die Begründung für diese Beschlüsse sowie die Karten mit den vier diskutierten Bereichen für die mögliche Windkraftnutzung sind hier hinterlegt:
Begründung STVV-Vorlage vom 30.09.2011
Bereich A Dilschhausen 08.2011
Bereich B Görzhäuser Hof 01.2010
Bereich C Lichter Küppel 01.2010
Bereich D Bürgelner Gleichen 05.2012
Nach dem Urteil vom 10. Mai 2012 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) über die Unwirksamkeit von Windvorrangbereichen im Regionalplan Mittelhessen 2010 (siehe Absatz Teilregionalplan Energie) ist ein neuer Teilregionalplan Energie aufgestellt worden, für den die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg die Aufnahme dieser vier Vorrangbereiche am 29. Juni 2012 beschlossen hat.
Die Begründung zu diesem Beschluss können Sie hier lesen.
Windpotenzialkarte des Regierungspräsidiums Gießen 2011 für das Stadtgebiet
Auf den ersten Blick scheint das hessische Binnenland nicht besonders geeignet für die Gewinnung von Windenergie zu sein. Jedoch herrschen in Höhen von 100 bis 140 Metern über dem Boden auch in Hessen teilweise gute Windbedingungen. Dieses Energiepotenzial wurde lange kaum genutzt.
Im Dezember 2011 hat das Land Hessen eine Windressourcenkarte veröffentlicht, die geeignete Windressourcen aufzeigt. Eine Auszugskarte stellt die Windpotenziale für das Stadtgebiet Marburg in einer Höhe von 140 Metern über dem Boden dar. Auffällig sind dabei die hohen Windpotenziale auf den Höhenrücken östlich und westlich der Innenstadt.
Den Auszug aus dieser Windpotenzialkarte können Sie hier einsehen.
Windkraftnutzung/Siedlungsabstand der Universitätsstadt Marburg 2013
2010 wurde eine Potenzialkarte für die Windkraftnutzung im gesamten Stadtgebiet von Marburg erstellt. Diese Karte zeigt aufgrund der Höhenlage und der Abstände zu Siedlungsflächen (750 und 1000 Meter) die möglichen Flächen für Windkraftanlagen. Darüber hinaus wird zwischen Standorten im Wald und außerhalb des Waldes unterschieden. Im März 2012 wurden das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Kleine Lummersbach“ und die Platzrunde des Segelflugplatzes Cölbe (mit einem Sicherheitsabstand von 850 Metern) hinzugefügt.
In der Version von März 2013 ist das fünfte Vorranggebiet südlich von Ronhausen/Bortshausen enthalten. Zudem werden alle Flächen gemäß der Windhöffigkeit von über 5,75 Metern pro Sekunde (m/s, gemäß Teilregionalplan) unterschieden.
Die Karte können Sie hier einsehen.
Teilregionalplan Energie 2016
Entstehung
Mit dem Urteil vom 10. Mai 2012 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH) hat sich die Situation für die Regionalplanung grundlegend verändert. Das VGH erklärte die Festlegung von Windvorranggebieten im Regionalplan Mittelhessen 2010 für unwirksam. Seitdem gab es keine raumplanerischen Aussagen zur Entwicklung der Windkraft mehr. Die entsprechende Presseinfo des VGH ist hier zu lesen.
Da dies im Widerspruch zur damaligen landespolitischen Vorgabe stand, mindestens zwei Prozent der Landesfläche raumplanerisch für die Windkraft auszuweisen, hat das Regierungspräsidium Gießen den Teil-Regionalplans Energie neu aufgestellt.
Den Newsletter vom RP Gießen können Sie hier einsehen.
Aufstellung
Im Mai 2012 beschloss der Ausschuss für Energie, Umwelt, ländlichen Raum und Infrastruktur der Regionalversammlung Mittelhessen ein Grundsatzpapier. Darin ging es um die Steuerung der Windenergienutzung im Rahmen der Aufstellung des sachlichen Teilregionalplans Energie Mittelhessen 2012. Darin wird der Ansatz von zwei Prozent begründet und die Kriterien für die Festlegung von Windvorranggebieten anhand raumordnerischer Ausschluss-, Restriktions- und Eignungskriterien mit einer gestuften Vorgehensweise festgelegt. Des Weiteren liegt dieser Drucksache die Karte 11 Windenergie-Konzeption: Potenzialfläche für Windenergienutzung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen – Entwurf 05/2012 – bei. In dieser Karte sind die oben genannten vier Bereiche der Universitätsstadt Marburg enthalten.
Die Karte können Sie hier einsehen.
Beschluss
Am 9. November 2016 beschloss die Regionalversammlung Mittelhessen den Teilregionalplan Energie Mittelhessen einschließlich des Umweltberichts. Dem gingen zwei Offenlagen in den Jahren 2013 und 2015 voraus. Am 21. August 2017 genehmigte die Hessische Landesregierung den Teilregionalplan. Mit der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger am 18. Dezember 2017 wurde er rechtswirksam.
Als ergänzendes Verfahren wurde 2019 eine dritte begrenzte (Teil-)Offenlage für die fünf geänderten Vorranggebiete nach der zweiten Offenlage durchgeführt. Dieses Verfahren hatte keine Relevanz für das Stadtgebiet Marburg. Am 14. September 2020 wurde der Teilregionalplan Energie durch eine erneute Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger rückwirkend erneut in Kraft gesetzt.
Planungsvorhaben und Vorrangflächen
Die Bestandfläche Wehrda und die Vorrangfläche Dilschhausen sind nicht mehr im Plan enthalten. Grund dafür sind die Planungsvorgaben, die aus dem Landesentwicklungsplan Hessen für den Teilregionalplan resultieren.
- die erhöhte Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 Metern pro Sekunde (m/s, in 140 Metern über Grund)
- der vollständige Ausschluss von Natura 2000-Gebieten
- der dadurch bedingte Repowering-Ausschluss
Berücksichtigt sind hingegen folgende Vorrangflächen im Stadtgebiet:
- Görzhäuser Hof (Nr. 3128)*
- Bürgelner Gleichen / Nördl. Lahnberge (Nr. 3129)*
- Lichter Küppel / Südl. Lahnberge (Nr. 3130)*
- Bortshausen (Nr. 3135. interkommunale Fläche im Zusammenhang mit Weimar)*
*In Klammern sind die Ordnungsnummern aus dem Teilregionalplan angegeben.
Umsetzung der Vorrangflächen
Seit 2012 haben mehrere Unternehmen aufgrund der Darstellungen im Entwurf zum Teilregionalplan Energie Planungsanstrengungen unternommen.
Die Firma Krug Energie aus Münchhausen-Wollmar hat seit 2015 mehrmals ihre Planungen im Ortsbeirat Michelbach und bei den Standort-Firmen im "Görzhäuser Hof" vorgestellt, zuletzt im Februar 2017. Nachdem der Ortsbeirat Michelbach die Planung im Mai 2017 abgelehnt hatte, hat die Firma Krug-Energie im November 2017 die Planungen vorerst eingestellt.
Seit 2013 plant die Firma UKA aus Meisen den Bau einer Windkraftanlage. Stand Juni 2023 steht das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) durch das Regierungspräsidium kurz vor dem Abschluss.
In den Jahren 2013 bis 2015 wurden von den Stadtwerken Marburg zwei Windkraftanlagen für diesen Bereich geplant.
Im Januar 2015 fand eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus in Moischt statt. Stand März 2015 wurden Angaben zur Schallausbreitung und zum Schattenwurf gemacht.
Im April 2015 wurden bei der vogelkundlichen Begutachtung des Standortes zwei Rotmilan-Horste entdeckt. Weitere Untersuchungen ergaben, dass aufgrund der Flugrouten der Rotmilane möglicherweise Gefährdungen entstehen könnten. Daraufhin stellten die Stadtwerke Marburg die Planungen ein.
Im Jahr 2015 informierte die Firma wpd aus Kassel erstmals über ihre Planungsabsichten, Windkraftanlagen in dieser Vorrangfläche zu errichten. Erst Anfang 2018 trat das Projekt wieder öffentlich in Erscheinung. Im September 2018 war der Planungsstand, dass von drei Windkraftanlagen für Bortshausen ausgegangen wurde.