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Wohnung anmelden
Egal, ob Sie neu nach Marburg gezogen sind oder innerhalb der Stadt umziehen – hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Anmeldung oder Ummeldung schnell und unkompliziert erledigen können. Die wichtigsten Schritte im Überblick.
© Stefanie Ingwersen, Stadt Marburg
Muss ich mich anmelden?
Ja, wenn Sie nach Marburg gezogen sind oder innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie sich anmelden. Das gilt unabhängig davon, wie groß die Wohnung ist (WG-Zimmer, Einzimmerapartment oder ähnliches) oder wie lange Sie in Marburg bleiben. Auch Kinder unter 16 Jahren müssen angemeldet werden. Sie werden von der Person angemeldet, bei der sie wohnen.
Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht bei den Eltern oder der Mutter leben.
Falls Sie eine Betreuungsperson haben, die über Ihren Wohnort entscheidet, übernimmt die Betreuungsperson die Anmeldung für Sie.
Wann muss ich mich anmelden?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug nach Marburg oder in Marburg anmelden.
Was ist eine Hauptwohnung und was eine Nebenwohnung?
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, müssen Sie eine als Hauptwohnung angeben. Das ist in der Regel die Wohnung, in der Sie die meiste Zeit verbringen und die Sie vorwiegend nutzen. Die anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Eine Hauptwohnung ist:
- bei Verheirateten oder in einer Partnerschaft: die gemeinsame Wohnung.
- bei Minderjährigen: die Wohnung der Eltern oder Pflegeeltern.
Lässt sich die Hauptwohnung nicht eindeutig bestimmen, gilt der Ort, an dem Sie die stärksten persönlichen Verbindungen haben.
Wie kann ich meine Wohnung anmelden?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Wohnung anzumelden: online oder persönlich im Stadtbüro. Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, ob Sie die Anmeldung online oder persönlich vornehmen.
1. NEU: Online-Anmeldung
Sie können sich bequem von zu Hause aus anmelden. Für die so genannte „elektronische Wohnsitzanmeldung“ müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie melden eine Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung in Marburg an.
- Sie ziehen innerhalb von Marburg um.
- Sie melden sich alleine oder gemeinsam mit Ihrer Familie an. In diesem Fall muss es sich um die identische alte und neue Wohnung bei allen mitziehenden Personen handeln.
Den Online-Dienst können Sie nicht nutzen, wenn Sie eine Nebenwohnung anmelden oder sich aus dem Ausland anmelden. Sie können außerdem keine Hauptwohnung anmelden, wenn diese dann als Nebenwohnung beibehalten werden soll. Dafür müssen Sie persönlich ins Stadtbüro kommen.
Für die elektronische Online-Anmeldung benötigen Sie:
- Smartphone oder Kartenlesegerät
- Personalausweis oder eine eID-Karte (eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können)
- Wohnungsgeberbestätigung
- bundID-Konto (ein zentrales Konto, mit dem Sie diverse Online-Anträge erledigen können)
- AusweisApp
Besuchen Sie die Seite www.wohnsitzanmeldung.de. Melden Sie sich mit Ihrem bundID-Konto an und folgen Sie den Anweisungen.
2. Persönliche Anmeldung
Kommen Sie persönlich ins Stadtbüro während der offenen Sprechzeiten oder vereinbaren Sie online einen Termin. Sie können sich auch von einer Person mit Vollmacht vertreten lassen. Für die persönliche Anmeldung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie melden eine Haupt-, Neben- oder alleinige Wohnung in Marburg an.
Dafür benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Bei Betreuung: Betreuerausweis, Ausweisdokument der Betreuerin oder des Betreuers
- das Familienstammbuch oder eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde)
Sie können sich auch von einer Person mit Vollmacht vertreten lassen. In diesem Fall müssen auch die Ausweisdokumente der anzumeldenden Person mitgebracht werden.
Für eine Anmeldung aus dem Ausland benötigen Sie:
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung des Wohnsitzes
- bei Minderjährigen die Geburtsurkunde mit Übersetzung
- Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland die übersetzte Heiratsurkunde (gegebenenfalls mit Legalisation oder Apostille)
- Wohnungsgeberbestätigung
Für ausländische Dokumente ist grundsätzlich eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers erforderlich.
Was kostet die Wohnungsanmeldung?
Die Anmeldung Ihrer Wohnung in Marburg ist kostenfrei.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf umziehen, können Sie auch Ihre Kfz-Zulassung ändern lassen. Hierfür fällt eine Gebühr von 10,80 Euro an.
Was sollte ich nach einem Umzug noch erledigen?
Vergessen Sie nicht, auch bei anderen Stellen Ihre Adresse zu ändern:
- Kfz-Zulassungsstelle
- Energieversorger
- Post, Banken und Versicherungen
- Zeitungsabos und Telefon- und Internetanbieter
Organisationseinheit
| Fachdienst 34/36 - Stadtbüro | |
| Stadtbüro Frauenbergstraße 31 35039 Marburg Telefon: 06421 201-3636 E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de | Terminsprechzeiten: Offene Sprechzeiten: Telefonzeiten: |
