Universitätstadt Marburg

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Leben in Marburg > Bürgerservice > Dienstleistungen

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

« zurück

Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigenStadtverwaltung
    Markt 9
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1230
    Telefax: 06421 201-1578
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Telefonsprechzeiten:
    Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

    Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

Infospaltenblock auf- und zuklappenOnline-Services der Stadt

Online Dienstleistungen - online beantragen, online bezahlen

Infospaltenblock auf- und zuklappenVerwaltungsportal Hessen

Wappen von Hessen links, mit Schriftzug Verwaltungsportal Hessen rechts.
Mobile Navigation schliessen