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Hundesteuer - Hund anmelden

Allgemeine Informationen

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Für das Halten von Hunden wird in Marburg eine Hundesteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg.

Verfahrensablauf

Hundehalter*innen sind danach verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt beim Magistrat der Stadt Marburg unter Angabe des/der Vorbesitzers/in sowie der Rasse des Tieres schriftlich über das Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“ oder über unser Onlinedienst anzumelden.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird.

In Spezialfällen wie zum Beispiel der Pflege eines Hundes oder der Geburt eines Hundes durch die eigene Hündin gelten jedoch andere Fristen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen für nähere Informationen an den Fachdienst Steuern und Abgaben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Hundesteuersätze betragen in Marburg ab dem 01.01.2026 jährlich:

  • 84,00 Euro für den ersten Hund
  • 132,00 Euro für den zweiten Hund
  • 156,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund

Werden gefährliche Hunde gehalten, so beträgt die Steuer für gefährliche Hunde jährlich:

  • 504,00 Euro für den ersten Hund
  • 516,00 Euro für den zweiten Hund
  • 540,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund

Als gefährliche Hunde gelten unter anderem Hunde, die sich als bissig erwiesen haben oder auf Angriffslust ausgebildet oder abgerichtet wurden. Darüber hinaus gelten insbesondere Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie Kreuzungen als gefährliche Hunde:

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bullldog
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler
Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)


zuklappenAnsprechperson
Janina KaiserStandort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung, Zimmer 204 // 2. OG
Markt 7
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
E-Mail:


Aufgaben:
Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Grundbesitzabgaben

Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Markt 9
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
Telefax: 06421 201-1578
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22),

  • auch kurz Steueramt genannt
  • gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an

und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

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