Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Ansprechperson| Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben | |
| Stadtverwaltung Markt 9 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1230 Telefax: 06421 201-1578 E-Mail: steuer@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de | Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
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Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22),
und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren. Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg. | |