Abfallgefäße für private Haushalte
Für die Größe der zur Verfügung gestellten Abfallgefäße gilt die Anzahl der gemeldeten Personen bei einer Liegenschaft. Danach richtet sich das Volumen der Abfallgefäße:
| Personenanzahl | Abfallgefäße |
|---|---|
| 1 - 4 | 120 l |
| 5 - 7 | 240 l |
| 8 - 10 | 120 l + 240 l |
| 11 - 13 | 2 x 240 l |
| 14 - 16 | 2 x 240 l + 120 l |
| 17 - 19 | 3 x 240 l |
| 22 - 22 | 3 x 240 l + 120 l |
| 23 - 25 | 4 x 240 l |
| ab 26 | 1,1 cbm Container |
Grundstücks- bzw. Hauseigentümer*innen sind verpflichtet, dem Fachdienst Steuern und Abgaben Änderungen bei der Personenanzahl schriftlich innerhalb von drei Wochen mitzuteilen. Eine Umzugsmeldung beim Stadtbüro (Einwohnermeldeamt) reicht nicht aus.
Das gilt auch, wenn die Personenzahländerung keinen Einfluss auf das Volumen des Abfallgefäßes hat. Die eingetretenen Änderungen werden zum nächsten Monatsersten berücksichtigt. Der Fachdienst Steuern und Abgaben beauftragt – sofern notwendig – die Anpassung der Abfallgefäße und versendet einen neuen Gebührenbescheid.
In der Universitätsstadt Marburg gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen die Haushalte die Größe und Anzahl ihrer Gefäße an ihren Bedarf anpassen können. Wer durch gutes Mülltrennen kaum noch Restmüll für die graue Tonne hat, kann den Abfuhrrhythmus seines Gefäßes von 14tägig auf 4wöchentlich umstellen. Das senkt die Abfallgebühren. Altpapier- und Biotonnen werden nach Bedarf und kostenlos zur Verfügung gestellt.
