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Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?


Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle

Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb „Abfallwirtschaft Lahn Fulda“ (A-LF) zuständig.

 

Abgabe-Termine im Jahr:

In der Regel, besteht immer am ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 – 12:00 Uhr eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle.

Die Sammlung findet auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Marburg-Biedenkopf in Marburg-Wehrda (Siemensstraße 5) statt.

Für 2023 sind die Termine in Marburg wie folgt:

(Sie finden diese auch in Ihrem Abfallkalender)

07.01.2023

04.02.2023

04.03.2023

01.04.2023

06.05.2023

03.06.2023

01.07.2023

05.08.2023

02.09.2023

07.10.2023

04.11.2023

02.12.2023

Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000

Bitte beachten:
  • Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
  • Bitte verwenden Sie die Originalgebinde.
  • Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:

Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.

Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle

Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

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