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Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Allgemeine Informationen

Gartenabfälle richtig entsorgen

Gartenabfälle sind Pflanzen und Pflanzenteile, die bei der Pflege und Bewirtschaftung eines Gartens anfallen. Sie fallen vor allem in der Vegetationsperiode zwischen Frühjahr und Herbst an. Gartenabfälle werden grundsätzlich in der Biotonne entsorgt. Die Stückzahl der Gefäße kann ohne zusätzliche Kosten nach Bedarf erhöht werden.

 

Ausnahmsweise mehr Gartenabfälle

Sollte das Tonnenvolumen ausnahmsweise nicht reichen, können Sie kleinere, trockene Gartenabfälle, wie Laub, kleines Astwerk, Rasenschnitt, vertrocknete Pflanzenteile oder Moos mit Hilfe von sogenannten Laubsäcken (aus Papier, ca. 100 Liter Volumen) entsorgen. Diese stellen Sie einfach am Abholtag des Bioabfalls neben Ihre Biotonne. Sie werden zusammen mit den anderen Bioabfällen eingesammelt.
Bitte achten Sie darauf, dass die Säcke nicht zu schwer und oben geschlossen sind (bitte "umkrempeln").

Die Laubsäcke erhalten Sie für 0,80 €/Stück bei folgenden Verkaufsstellen:

  • Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
  • Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Krekel 55
  • Mobilitätszentrale der Stadtwerke, Weidenhäuser Straße 7 

Regelmäßig mehr Bio- oder Gartenabfall

Wenn regelmäßig mehr Gartenabfälle anfallen, können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer*in oder Vermieter*in auch kostenlos eine zusätzliche Biotonne beim Fachdienst Finanzservice formlos per Postkarte, Fax oder E-Mail bestellen:

Fachdienst Finanzservice
Markt 9, 35037 Marburg
Fax: (06421)  201-1578
steuer@marburg-stadt.de

Direkte Abgabe bei der Kompostierungsanlage

Wer seinen Gartenabfall selbst transportieren möchte, kann diesen selbst zur Kompostierungsanlage nach Cyriaxweimar bringen (siehe unten auf der Seite)

Abholung von Ast– und Strauchschnitt mit der „Grünen Karte"

Größere Mengen an Baum- und Heckenschnitt können Sie über die "Grüne Karte" abholen lassen. Sofern das Grundstück an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung der Stadt Marburg angeschlossen ist. Jede angefangene Wagenladung (jeweils 8 cbm) kostet 6,80 Euro. Ein vorgedruckter Überweisungsträger ist an die "Grüne Karte" angeheftet. Umfangreiches Zurückschneiden von Hecken und Bäumen ist zum Schutz heimischer Brutvögel zwischen dem 1. März  und 30. September nicht zulässig.

© DBM, Sonja Stender

Die Wartezeiten können jahreszeitlich bedingt sehr unterschiedlich sein. Daher ist es sinnvoll, sich vorher über einen möglichen Abholtermin zu informieren. So können Sie lange Lagerzeiten vermeiden. Wenn das Schnittgut so liegt, dass es jederzeit auch ohne Termin abgeholt werden kann, vermerken Sie dies bitte auf der Karte. Kurzfristig frei werdende Kapazitäten können dann mit Ihrem Auftrag gefüllt werden. Auch so können Sie Wartezeiten verkürzen.

Für Rückfragen melden Sie sich unter: (06421) 205-850.

Das Schnittgut muss am Tag der Abholung ab 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereit gelegt werden. Dünne Äste und Zweige sollten eine Länge von 2,00 m nicht überschreiten. Dünne Baumstämme sollten nicht länger als 1,00 m sein.

Mit der „Grünen Karte“ mitgenommen werden:

  • Schnittgut von Bäumen
  • Hecken und Sträuchern
  • Baumstämme mit einem Durchmesser von max. 20 cm.

Mit der „Grünen Karte“ nicht mitgenommen werden:

  • Plastiksäcke
  • Holzbohlen
  • Laub
  • behandeltes Holz
  • Wurzelteller

 

Strauchschnitt-Abholung bestellen:

Persönlich:
Im Abfallservicebüro der Stadtwerke, Am Krekel 55 (siehe oben auf der Seite) können Sie die Gebühr bar einzahlen und einen Termin vereinbaren.

 

Per Post:
Die "Grüne Karte" liegt aus:

  • bei Banken und Sparkassen
  • bei den Ortsvorsteher/innen

Ein vorgedruckter Überweisungsträger ist an die "Grüne Karte" angeheftet. Das Kreditinstitut quittiert Ihnen die Überweisung mit einem Stempel auf der Karte. Bitte schicken Sie uns die ausgefüllte und zweifach frankierte Karte zu.  

 

Online-Formular:
Die Abholung können Sie auch über ein Online-Formular unter folgendem Link beantragen:

Grüne Karte online

Die Terminvergabe erfolgt über das Kundenzentrum der Stadtwerke. Rückfragen bitte unter (06421) 205-850.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

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