Asbest- und Asbestzement - Annahmestelle
Asbestzement und –produkte werden von der Müllumladestation Marburg angenommen. Die Annahme erfolgt nur luftdicht verpackt in Big-Packs oder Plattensäcken
Hinweise zu den Preisen und Annahmebedingungen erhalten Sie bei der Müllumladestation und beim kreiseigenen Betrieb Abfallwirtschaft Lahn Fulda (A-LF)
Andere Asbestarten:
- „Schwach gebundene Produkte“, wie:
- Spritzasbest
- asbesthaltige Pappen
- Dichtungen
- etc.
dürfen bzw. sollten nur von Fachfirmen (Dachdeckerbetrieben, Elektroinstallateuren, Sanierungsfirmen) beseitigt und entsorgt werden. Hier sind umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, um eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung zu verhindern!
Vorsicht ist beim Umgang mit Asbestplatten geboten, insbesondere vor der Reinigung von Fassaden und Dächern.
Asbest – Tipps für den Umgang
In und an vielen älteren Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets – vom Garagendach über Wand- und Balkonverkleidungen bis hin zum Hausdach, Fensterbänken innen und außen, abgehängten Decken und Fußbodenbelägen - finden sich asbesthaltige Materialien. Am offensichtlichsten und am besten erkennbar sind die grauen Platten, gewellt oder ungewellt und fast immer unbeschichtet, die auf Dächern liegen. Nach mehreren Jahrzehnten der Verwitterung haben sich darauf Flechten und Moose angesiedelt, die leider häufig dazu führen, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zur Tat schreiten und diese, im allgemeinen nur optische, Beeinträchtigung beseitigen wollen. Entweder wird dazu eine Fachfirma beauftragt oder Hausherrin/Hausherr planen Eigenleistungen.
Wir können in beiden Fällen nur davor warnen und dringendst davon abraten, eine solche Maßnahme durchzuführen oder durchführen zu lassen!
Obwohl Asbest als Mineral (ein Silikat), natürlich vorkommt und in diversen Steinbrüchen gewonnen wurde (z. B. Uganda, div. Mittelmeerinseln), ist das Einatmen asbesthaltiger Stäube bekanntermaßen krebsgefährdend. Beim Reinigen dieser Platten werden in jedem Fall Asbestfasern freigesetzt. Damit gefährdet sich die-/derjenige, die/der am Reinigen ist und es erfolgt eine Gefährdung des Umfeldes.
Was kann also getan werden, wenn doch an asbesthaltigen Materialien gearbeitet werden muss?
- Vielleicht die wichtigste Konsequenz: Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sollten nur von Sachkundigen durchgeführt werden.
- Asbesthaltige Materialien sind nicht zu behandeln sondern müssen beseitigt werden!
Alle notwendigen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nur unter konsequenten Arbeitsschutzbedingungen durchzuführen. Dies heißt:
- Atemschutz (geeignete P2-Staubmaske)
- Einwegschutzanzug (um nicht mit der Alltagskleidung inklusive Asbestfasern nach getaner Arbeit wieder nach Hause zu gehen!)
- Staubfreies und zerstörungsfreies Arbeiten an Asbestzementplatten (kein Bohren, Sägen, Flexen, Hämmern oder mechanisches Zerstören!)
- Sofortiges Verpacken der Platten in die zugelassenen Säcke und Big-Packs.
Weitere Informationen
über den Umgang mit Asbest erhalten Interessierte bei den Arbeitsschutzdezernaten im Gießener Regierungspräsidium unter:
http://www.rp-giessen.de oder
telefonisch unter: 0641-303-0.
