Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
- Bebauungsplan Nr. 2/1, 2. Änderung für das Gebiet „Rosenstraße“
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2022 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/1 gefasst. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dieser Bauleitplanung erfolgt in Form eines öffentlichen Aushangs ab dem 13. Mai bis einschließlich 20. Juni 2024 im Dienstgebäude des Stadtbauamtes, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg, im Flur des Fachdienstes Stadtplanung und Denkmalschutz, Raum 24, Erdgeschoss, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr; Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr; Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr).
Zusätzlich können die Planunterlagen in diesem Zeitraum im Internet unter https://www.marburg.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und Anregungen zu den Plänen zu äußern.
Anlass und Ziel:
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von zusätzlichem Wohnraum in Kombination mit Einzelhandel in dem zentralen innerstädtischen Bereich Bahnhofstraße / Rosenstraße geschaffen werden.
Marburg, den 11. Mai 2024
Der Magistrat, Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz
i.A. Dipl.-Ing. Klug, Fachdienstleiterin