Gutachten zur Grundstücks- und Gebäudebewertung können beim Gutachterausschuss für Immobilienwerte beantragt werden.
Folgende Stellen bzw. Personen sind berechtigt, Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken zu beantragen:
- Eigentümer
- Inhaber von Rechten
- Behörden unter bestimmten Voraussetzungen