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Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

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Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

Allgemeine Informationen

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

Verfahrensablauf

Zuerst klären Sie bitte durch einen Anruf bei der Ansprechperson oder der Polizeidienststelle (Tel.: 06421 406-0), ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Wenn Sie Ihr Auto beim Abschleppunternehmen abholen wollen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Fahrzeugschein mit. Die Firma Stauzebach befindet sich im Industriegebiet Marburg-Cappel:

Firma Stauzebach
Im Rudert 10
35043 Marburg

Tel.: 06421 43027
Fax.:06421 481924
E-Mail: info@auto-stauzebach.de

Die Kosten für die Abschleppmaßnahme können direkt beim Abschleppunternehmen gezahlt werden. Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identitätsnachweis

Fahrzeugschein

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

Es entstehen Kosten für:

  1. Den Abschleppvorgang
  2. Die Verwaltungsgebühren
  3. Das Verwarngeld für das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug nach dem Tatbestandskatalog
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