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Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Allgemeine Informationen

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Sie sind z.B.

  • Erzieher/in,
  • Tagesmutter oder Tagesvater, Lehrerin oder Lehrer,
  • Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in,
  • Hebamme, Arzt/Ärztin
  • Fußballtrainer oder Übungsleiter in einem anderen Verein,
  • Ausbilder oder Kollegin/Kollege von Jugendlichen

Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.

Verfahrensablauf

Die angesprochene insoweit erfahrene Fachkraft kann beim Jugendamt oder bei einer anderen Stelle, etwa einer Beratungsstelle, tätig sein. Wenn sie beim Jugendamt arbeitet, wird die Beratung zunächst in anonymisierter Form durchgeführt.



Es geht dabei um das Erkennen und die Beurteilung von Anzeichen sowie um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigt das Jugendamt genauere Angaben, um den notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.



Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Bemerkungen

Hilfreiche Informationen bieten:

  • Der „Familienatlas Hessen“
  • Der Themenschwerpunkt „Kindeswohl“ auf der Homepage des Hessischen Jugendrings
  • Der Themenschwerpunkt „Kindeswohl“ auf der Homepage der Sportjugend Hessen
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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 57 - Soziale DiensteStandort anzeigenStadtverwaltung
    Friedrichstraße 36
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1263
    Telefax: 06421 201-1595
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist als Querschnittssachgebiet in zwei Regionalteams, welche die Regionen Marburg-West und Marburg-Ost betreuen, organisiert. Das bedeutet, dass alle weiter unten aufgeführten Aufgaben durch eine Fachkraft für den zugewiesenen Bereich innerhalb des Regionalteams wahrgenommen werden. Wir haben uns aus inhaltlichen Gründen die Erledigung der Aufgaben betreffend, für Ganzheitlichkeit und Regionalisierung entschieden, weil sich die Betroffenen so nicht mit unterschiedlichen Problemlagen an unterschiedliche Fachkräfte wenden müssen.

    Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören:

    • Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, sorgeberechtigten und nicht sorgeberechtigten Elternteilen sowie sonstigen Erziehungs- und Umgangsberechtigten (z.B. Trennungs- und Scheidungsberatung) gemäß §§ 8, 16, 17, 18 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

    • Gewährung und Überprüfung von Leistungen im Sinne von Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung Bedrohte sowie Hilfe für junge Volljährige, gemäß §§ 27, 35 a, 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

    • Inobhutnahme bzw. Herausnahme von Kindern und Jugendlichen gem. §§ 42; 43 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG)

    • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren beim Familiengericht und beim Jugendgericht (Jugendgerichtshilfe) gemäß §§ 50 und 52 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

    • Übernahme bestellter Vormund- und Pflegschaften gemäß §§ 1791 b; 1909 Bürgerliches-Gesetz-Buch (BGB)

    • Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes, besonders in Fällen von Kindeswohlgefährdung

    Das Jugendamt der Stadt Marburg verfügt über eine Kinderschutzfachstelle. Diese Stelle wird durch Herrn Maciossek betreut. Sie können sie unter der Nummer 06421 201-1917 bzw. 06421 201-1539 erreichen.

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