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Bordsteinabsenkungen

Allgemeine Informationen

Bei der Neuerschließung von Grundstücken oder dem nachträglichen Bau von Garagen und Carports werden unter Umständen Absenkungen der vorhandenen Bordsteinanlage erforderlich. Die Universitätsstadt Marburg gestattet auf Antrag und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten eine Bordsteinabsenkung. Die für die Bordsteinabsenkung erforderliche Gestattung kann formlos oder mit dem Formblatt „Antrag auf Gestattung einer Bordsteinabsenkung“ beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Fachdienst Tiefbau beantragt werden. Für die Bearbeitung des Antrages werden 25,00 € in Rechnung gestellt. Bei der Absenkung von Bordsteinen für private Grundstückszufahrten sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Die Arbeiten zur Absenkung der Bordsteine dürfen nur von anerkannten Tiefbaufachbetrieben durchgeführt werden. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch Firmen des Garten- und Landschaftsbaus ist nicht zugelassen.
  2. Die bauausführende Firma hat vor Baubeginn Auflagen über die Ausführung beim Fachdienst Tiefbau einzuholen.
  3. Die vorhandenen Bordsteine im Bereich der geplanten Grundstückzufahrt sind auf der erforderlichen Länge auf 5 - 6 cm abzusenken. Die Querneigung des Gehweges darf 6 % nicht überschreiten.
  4. Die Kosten für die Borsteinabsenkung sind grundsätzlich vom Verursacher, in der Regel also vom Grundstückseigentümer, zu tragen. Die Universitätsstadt Marburg beteiligt sich nicht an den Kosten.
  5. Nach Fertigstellung der Bordsteinabsenkung ist beim Fachdienst Tiefbau eine Abnahme zu beantragen.

Hinweis: Bordsteinanrampungen im Bereich von Grundstückszufahrten sind nicht zulässig. Als Eigentümerin der Straße mit der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet können derartige Eingriffe nicht akzeptiert werden. Bereits vorgenommene Anrampungen sind zu beseitigen und der vorherige Zustand ist wieder herzustellen.

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr

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