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Heirat anmelden

Allgemeine Informationen

 


Zur aktuellen Lage:      Stand: 04.12.2023

Es gibt im Hinblick auf Corona keine Einschränkungen.

 

In Marburg lässt sich gut heiraten.

Dazu stehen vier exklusive Trau(m)orte zur Auswahl und das natürlich auch, wenn Sie nicht in Marburg wohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für Marburg entscheiden.

Unsere vier Trau(m)orte möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, siehe Link am Ende der Seite oder über den virtuellen Rundgang (siehe rechts).

Bitte beachten Sie, dass nur der Historische Saal im Rathaus barrierefrei erreichbar ist!

 

Im Trauzimmer der Marburger Oberstadt (Steinernes Haus – Markt 18) bieten wir Trauungen zu folgenden Zeiten an: 

Dienstag und Mittwoch

14.00 bis 15.00 Uhr

 

Donnerstag

10.00 bis 11.30 Uhr

Nur April bis Oktober und im Dezember

Freitag

10.00 bis 12.00 Uhr

 
 

14.00 bis 15.00 Uhr

Von April bis Dezember

Samstag

10.15 bis 14.00 Uhr

Nur bestimmte Termine, siehe Liste

Für das Rathaus erfolgt die Terminabsprache durch uns innerhalb dieser Zeiten im Einzelfall.

Bitte bedenken Sie, dass wir im Rathaus ggf. von Veranstaltungen und Terminen abhängig sind, auf die wir keinen Einfluss haben.

 

Eheschließungen im Turmcafe des SPIEGELSLUSTTURMS finden zu festgelegten Terminen statt (s. Liste):

 

Januar 2024                         

 

Februar 2024

 
März 2024  
April 2024  
Mai 2024

15.05.2024

Juni 2024

26.06.2024

Juli 2024

12.07.2024

August 2024

 

September 2024

 

Oktober 2024

09.10.2024

18.10.2024

30.10.2024

November 2024

15.11.2024

29.11.2024

Dezember 2024                    

04.12.2024   

18.12.2024

 

Januar 2025                        

10.01.2025  

Februar 2025

14.02.2025

März 2025

07.03.2025

20.03.2025

April 2025

02.04.2025

17.04.2025

Mai 2025

06.05.2025

27.05.2025

 

Juni 2025

05.06.2025

13.06.2025

25.06.2025

Juli 2025

11.07.2025

16.07.2025

25.07.2025

August 2025

07.08.2025

22.08.2025

27.08.2025

September 2025

12.09.2025

18.09.2025

Oktober 2025

08.10.2025

17.10.2025

29.10.2025

November 2025

14.11.2025

27.11.2025

Dezember 2025                    

03.12.2025   

17.12.2025

 

Eheschließungen im Schloss können wir in Absprache mit der Philipps-Universität an den folgenden Tagen anbieten:

Januar 2024                          

                   

Februar 2024

 

März 2024

 

April 2024

 

Mai 2024

 

Juni 2024

 

Juli 2024

 

August 2024

 

September 2024

 

Oktober 2024

 

November 2024

05.11.2024

20.11.2024

Dezember 2024

03.12.2024

 

Januar 2025                          

14.01.2025   

29.01.2025  

Februar 2025

06.02.2025

25.02.2025

März 2025

12.03.2025

25.03.2025

April 2025

10.04.2025

23.04.2025

Mai 2025

13.05.2025

22.05.2025

Juni 2025

11.06.2025

17.06.2025

26.06.2025

Juli 2025

09.07.2025

24.07.2025

August 2025

05.08.2025

21.08.2025

September 2025

02.09.2025

24.09.2025

Oktober 2025

09.10.2025

22.10.2025

November 2025

05.11.2025

20.11.2025

Dezember 2025

02.12.2025

10.12.2025

 

Freie SAMSTAG - TERMINE entnehmen Sie bitte der folgenden Liste (Trauungen samstags nur im Steinernen Haus (Markt 18) oder Historischer Saal. Termine für Spiegelslusturm und Schloß siehe Listen oben).

 

März 2024                             

                     

April 2024

27.04.2024

Mai 2024

 

Juni 2024

 

Juli 2024

20.07.2024

August 2024

17.08.2024

31.08.2024

September 2024

 

Oktober 2024

19.10.2024

November 2024

16.11.2024

Dezember 2024

07.12.2024

 

März 2025                            

08.03.2025     

April 2025

12.04.2025

26.04.2025

Mai 2025

10.05.2025

24.05.2025

Juni 2025

14.06.2025

28.06.2025

Juli 2025

05.07.2025

19.07.2025

August 2025

02.08.2025

16.08.2025

30.08.2025

September 2025

13.09.2025

27.09.2025

Oktober 2025

18.10.2025

November 2025

15.11.2025

Dezember 2025

06.12.2025

 

Gebühren für eine Eheschließung im Steinernen Haus:

  • 47,00 Euro (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagvormittag)
  • 71,00 Euro (Freitagnachmittag)
  • 200,00 Euro (Samstag) 


Für Trauungen im Rathaus, Schloß und Spiegelslustturm fallen höhere Gebühren an. Außerdem ist für diese Lokalitäten zusätzlich eine Miete zu zahlen.

Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an Stammbüchern an. Informieren Sie sich in unserer Bildergalerie.

 

Anmeldung der Eheschließung


Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.

Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Verfahrensablauf
  • Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. In der Regel suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist.
  • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Die Vollmacht stellen wir Ihnen als Download am Ende der Seite zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Anmeldungen zu Eheschließungen führen wir nur nach Terminvereinbarung durch. Wir bitten Sie um Verständnis, da während der allgemeinen Sprechzeiten und ohne Terminvereinbarung eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nicht gewährleistet ist. Bitte setzen Sie sich deshalb telefonisch oder persönlich vorab mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung. Es ist eine Anzahlung von 20 Euro zu leisten, die wir mit den Gebühren für die Eheschließung verrechnen. Wird der Termin von den Brautleuten abgesagt, verfällt die Anzahlung.

Informationsblatt bei Heirat

An wen muss ich mich wenden?
  • Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Voraussetzungen
  • Volljährigkeit
    • Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
  • Keine Ehe zwischen Verwandten
    Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.  
  • Keine Doppelehen
    Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ist ein Partner nicht in Marburg gemeldet: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) NEU ANZUFORDERN BEIM STANDESAMT DES GEBURTSORTES!
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (vom Standesamt des Heiratsortes) mit Auflösungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners
  • Wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde: Heiratsurkunde im fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Eheurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben::

  • Geburtsurkunden der Kinder mit Angaben zum Vater
  • Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben

In anderen Fällen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

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  • Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1251
    Telefax: 06421 201-1597
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis.

    T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟:
    Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr
    Dienstag: 8 – 11 Uhr
    Mittwoch: 8 – 11 Uhr
    Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr
    Freitag: 8 – 11 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen!
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

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