Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.
Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.
Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:
- Stadtbus: RMV-Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg, 06421 205-228
- Bahn: Fundbüro der Deutschen Bahn, 030 58602090
- Tiere: Tierheim Marburg/Cappel, 06421 46792
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden in der Regel versteigert oder können im Stadtbüro käuflich erworben werden.