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Mietspiegel

Allgemeine Informationen

In Marburg gibt es aktuell keinen qualifizierten Mietspiegel gemäß BGB §558c und d. Der Mietspiegel zum Stichtag 01.01.2024 ist in Aufstellung und wird voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht.

Zur Erstellung des Mietspiegels wurden im Februar 2024 an zufällig ausgewählte Mieter*innen Fragebögen versandt. Diese Mieter*innen-Befragung ist zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen. Ab Ende März 2024 beginnt der Versand von Fragebögen an Vermieter*innen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist für die angeschriebenen Bürger*innen verpflichtend (Mietspiegelreformgesetz MsRG vom 10.08.2021). Mit den Informationen über ihre Wohnung tragen sie zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels bei. Dieser wird u. a. die ortsübliche Vergleichsmiete beinhalten, die als Berechnungsbasis für Mietwerte dient. Hiermit wird für Mieter*innen und Vermieter*innen Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt geschaffen.

Rechtsgrundlage

§ 558 c, d BGB

Was sollte ich noch wissen?
  • Bis zur Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels bietet die Mietwertübersicht eine Orientierung. Ebenso können Mietwerte kostenfrei über den Mietwertkalkulator der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (Mika der HVBG) ermittelt werden.

 

  • Marburg gehört zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Aus diesem Grund gilt bei Mieterhöhungen die Mietpreisbremse.
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