Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten können und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine unumgängliche Daueraufgabe des Fachdienstes Gefahrenabwehr
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Wenn Gesundheitsschädlinge in Risikobereichen festgestellt werden, in denen Hygieneregelungen bestimmen, dass die Räumlichkeiten frei von Tieren allgemein oder von bestimmten Tierarten sein müssen, wie beispielsweise lebensmittelrelevante Bereiche, Gemeinschaftseinrichtungen oder Einrichtung zur Betreuung für Kinder und Jugendliche oder es bereits zu Erkrankungen gekommen ist, erfolgen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Informationen wie Sie eine Rattenbekämpfung richtig und sinnvoll durchführen erhalten sie jederzeit beim Fachdienst Gefahrenabwehr oder bei dem Gesundheitsamt Marburg.