Seiteninhalt
Sie sind hier: Leben in MarburgBürgerserviceLebenslagen
Beratung

Schwerbehindertenangelegenheiten
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales in Kassel, Fulda, Gießen, Frankfurt a.M., Wiesbaden und Darmstadt zuständig. Dabei erfüllt sie folgende Aufgaben:
-Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts
-Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich "Nachteilsausgleiche" (Merkzeichen)
-Ausstellen und "Verlängern" von "Schwerbehindertenausweisen"
-Feststellen der Voraussetzungen...

Behindertenberatung
Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?