Universitätstadt Marburg

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier:

Feststellungsverfahren

DetailinformationenzuklappenBehindertenberatung
Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?
DetailinformationenzuklappenSchwerbehindertenausweis erstmalig beantragen
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Den Antrag können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellen. Sie...
DetailinformationenzuklappenWertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.  Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen. Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer...
« zurück

Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenBewirb dich jetzt auf deinen Job bei der Stadt Marburg

Ich hätte da gerne mal einen Job bei der Stadt Marburg

Infospaltenblock auf- und zuklappenKurznachrichten

Infospaltenblock auf- und zuklappenVeranstaltungen

Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
Mobile Navigation schliessen