Nach dem Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07.12.2022, beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (hierzu gehören auch Kinder, die am 01.07.2019 geboren sind), die Schulpflicht am 01.08.2025. |
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Wegen der Sommerferien beginnt der Unterricht am Montag, 18.08.2025. |
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Zur Einschulung sollen diese Kinder und auch die Kinder, welche bisher vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, in den Wochen vom |
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04. März 2024 bis 15. März 2024 |
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angemeldet werden. Der genaue Anmeldetermin wird den Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule schriftlich mitgeteilt. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind bei der Anmeldung mitzubringen. |
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Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder zu den genannten Anmeldeterminen in folgenden Schulen vorzustellen: |
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Brüder-Grimm-Schule |
Erich Kästner-Schule |
Emil-von-Behring-Schule |
Grundschule Marbach |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
Grundschule Michelbach |
Geschwister-Scholl-Schule |
Tausendfüßler-Schule |
Otto-Ubbelohde-Schule |
Waldschule Wehrda |
Astrid-Lindgren-Schule |
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Sophie-von-Brabant-Schule, Standort Willy-Mock-Straße |
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Verbund Grundschulen-West: Beschulungsorte Cyriaxweimar und Elnhausen. |
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Die Erziehungsberechtigten des Stadtteils Moischt melden ihre Kinder bitte in der Grundschule Wittelsberg an. |
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Wir bitten die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in der Freien Waldorfschule, der Montessorischule, der Bettina-von-Arnim-Schule, der Steinmühle Marburg e. V. oder in der Freien Schule Marburg e.V. anmelden, die zuständige Grundschule hierüber zu informieren. |
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Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder aufgenommen werden, die in der Zeit vom 02.07.2019 bis 01.01.2020 geboren sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung der jeweiligen Schule. |
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Bei Kindern, die ab dem 02.01.2020 geboren sind, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung durch den schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden. |
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Eingangsstufe an der Astrid-Lindgren-Schule |
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Kinder, die bis zum 30.06.2025 das 5. Lebensjahr vollenden, können zur kombinierten Jahrgangsstufe 1/2 an der Astrid-Lindgren-Schule angemeldet werden, in der die Kinder derEingangsstufe beschult werden. An der Astrid-Lindgren-Schule besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Kinder zum 01.08. oder zum 01.02. einzuschulen. Nähere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten durch die Schule. |
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Marburg, 22. Januar 2024 |
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Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg |
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Fachdienst Schule |
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Nadine Bernshausen Bürgermeisterin |
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