Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 24/5 „Wohnquartier Oberer Rotenberg mit Nahversorger“
- Bebauungsplan Nr. 24/9 „Wohnquartier Oberer Rotenberg mit Nahversorger“
im Stadtteil Marbach
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 24/5 „Wohnquartier Oberer Rotenberg mit Nahversorger“ und Bebauungsplan Nr. 24/9 „Wohnquartier Oberer Rotenberg mit Nahversorger“
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat in ihrer Sitzung am 22. November 2019 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 24/5 und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24/9 beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dieser Bauleitplanung erfolgt in Form eines öffentlichen Aushangs ab dem 13. März bis einschließlich 19. April 2024 im Dienstgebäude des Stadtbauamtes, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg, im Flur des Fachdienstes Stadtplanung und Denkmalschutz, Raum 24, Erdgeschoss, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr; Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr; Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr).
Zusätzlich können die Planunterlagen in diesem Zeitraum im Internet unter https://www.marburg.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und Anregungen zu den Plänen zu äußern.
Anlass und Ziel:
Anlass dieser Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Ausweisung eines Sondergebietes für einen Supermarkt, sowie Mischgebieten und allgemeinen Wohngebieten, um den Wohnraumbedarfen zu begegnen.
Marburg, den 09. März 2024
Der Magistrat, Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz
i. A. Dipl.-Ing. Klug, Fachdienstleiterin