Amtliche Bekanntmachung der Universitätsstadt Marburg
im Auftrag des Amtes für Bodenmanagement, Flurbereinigungsbehörde
Flurbereinigungsverfahren Weimar-B 255,
Verfahrens-Nr. UF 1780 – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Telefon: + 49 (611) 535 - 3000
Fax: + 49 (611) 535-3300
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-17-80-01-B-0004#009
Flurbereinigungsverfahren Weimar-B 255, Verfahrens-Nr.: UF 1780
Im Flurbereinigungsverfahren Weimar-B 255 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 6. Juli 2023 im Bürgerhaus Niederweimar, Herborner Straße 36, 35096 Weimar (Lahn) erläutert worden sind und am
- Juli 2023 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
- Juli 2023 von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie
- Juli 2023 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses Niederweimar, Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) ausgelegen haben.
Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Weimar (Lahn) und in den angrenzenden Gemeinden Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra und den Städten Gladenbach und Marburg öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1780 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 4. Oktober 2023
Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Breitbarth
(stellv. Abteilungsleiter)
Vorstehende Bekanntmachung wird im Auftrag für das Amt für Bodenmanagement Marburg, Flurbereinigungsbehörde, veröffentlicht.
Marburg, 16.10.2023
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachbereich Planen und Bauen
Im Auftrag Kutsch, Fachbereichsleitung