Der Magistrat der Stadt Marburg führt derzeit das Ausweisungsverfahren für einen Geschützten Landschaftsbestandteil (gem. § 29 BNatSchG) im Gebiet Soldatengraben / Schülerhecke durch. Darüber hinaus wird eine Schutzgebietsausweisung im Gebiet Heiliger Grund geprüft. Hierfür sind Erfassungen der Flora und Fauna, die die Schutzwürdigkeit darstellen und als Grunddaten für die Entwicklung eines Managementplans dienen, erforderlich.
Die Erfassungen finden in der Zeit von März 2024 bis September 2024 für
- die Ausweisung zum Geschützten Landschaftsbestandteil im Soldatengraben / Schülerhecke in der Gemarkung Ockershausen, Flur 1, Flur 2 und Flur 3
- die Prüfung der Schutzwürdigkeit des Gebiets Heiliger Grund in der Gemarkung Ockershausen, Flur 4, Flur 12 und Flur 13
statt. Im Regelfall werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange zu verschiedenen Tageszeiten vorübergehend betreten. Teilweise werden Untersuchungsmaterialien wie Horchboxen oder Reptilienmatten ausgelegt und nach Abschluss der Erfassungen wieder eingesammelt. Den dazu beauftragten Kartierenden ist laut Hessischem Naturschutzgesetz (§ 60 HeNatG -Duldungspflichten-) erlaubt diese Flächen im Außenbereich zu betreten. Dabei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Marburg (Tel.: 06421-2011447) durch Simon & Widdig GbR, Hannah-Arendt-Straße 4, 35037 Marburg. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Marburg, 19.03.2024
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg
gez.
Nadine Bernshausen
Bürgermeisterin