Das aufgrund seines Artenreichtums ökologisch sehr wertvolle und gleichzeitig stark gefährdete Gebiet Soldatengraben/Schülerhecke nordwestlich von Ockershausen soll als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) ausgewiesen werden. Wertgebend für das Gebiet sind u.a. die extensiv genutzten artenreichen Wiesen, die alten Streuobstbestände mit ihrem großen Angebot an Bruthöhlen und Fledermausquartieren, die Feldgehölze und Hecken, die vielfältige Lebensräume für viele Tierarten darstellen.
Einerseits ist eine verstärkte Nutzungsaufgabe und Verbuschung dieser wertvollen Flächen festzustellen, da die vielen kleinen Parzellen schwer zu bewirtschaften sind. Andererseits wurden in den letzten 10 Jahren vermehrt Grünlandumbrüche durchgeführt, da immer weniger Interesse an der Nutzung von extensivem Grünland besteht. Auch ist der Aufwuchs der Wiesen teilweise infolge der Verschmutzung durch Hundekot nicht mehr als Futter verwendbar.
Die starke Überalterung und das Zusammenbrechen der Obstbaumbestände führt zum dramatischen Verlust des Angebots von Bruthöhlen und Fledermausquartieren. Seit mehreren Jahrzehnten wurden kaum Neupflanzungen mehr durchgeführt. Dem kann langfristig nur durch große Anstrengungen, z. B. hinsichtlich geförderter Neupflanzungen entgegengewirkt werden. Es kommt zudem zu erheblichen Störungen wildlebender Tiere aufgrund wildernder Hunde.
Die Ausweisung eines Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) ist eine wesentliche Möglichkeit, der immer schneller fortschreitenden ökologischen Verschlechterung des naturschutzfachlich sehr wertvollen Gebietes Soldatengraben/Schülerhecke in Ockershausen entgegen zu wirken.
GLB sind, vergleichbar mit Naturdenkmälern. Geschützt wird dabei nicht jedes Grundstück innerhalb der ausgewiesenen Gebietsgrenze sondern ausschließlich die im Schutzzweck benannten Strukturen, wie z. B. artenreiche Wiesen, Obstbäume, Feldgehölze und Hecken. Ein Entfernen dieser Strukturen ist verboten. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft und auch die Jagd werden dabei jedoch nicht eingeschränkt, denn es werden z. B. keine Vorgaben für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen festgelegt.
Änderungen der Bewirtschaftung werden nur auf freiwilliger Basis und durch die gezielte Vergabe von Fördermittel im Rahmen des Vertragsnaturschutzes angestrebt. Ziel dabei ist es mittels Fördergeldern eine bestimmte erwünschte Bewirtschaftungsform für die Nutzer*innen attraktiv zu gestalten. Nur damit können die negativen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte rückgängig gemacht, und der ökologische Zustand des Gebietes verbessert und entwickelt werden.
Die Ausweisung des Gebiets Soldatengaben und Schülerhecke bei Ockershausen als GLB stellt daher einen wichtigen Beitrag der Universitätsstadt Marburg zum Erhalt der heimischen Biodiversität dar.
Offenlage
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 14. Mai 2024 hier bereitgestellt und zur Einsicht im Dienstgebäude des Stadtbauamtes, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg, im Foyer im Eingangsbereich des Gebäudes, während der Dienstzeiten ausgehängt. Während dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Planunterlagen
Anlage 4 - Begründung für die Ausweisung
Anlage 5 - Stadtverordnetenbeschluss
Ansprechpartnerinnen sind:
Frau Barbara Zimmermann
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
Untere Naturschutzbehörde
Stadtverwaltung - Software-Center 3, 4. OG
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1948
E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.de, Barbara.Zimmermann@marburg-stadt.de
Frau Franziska Seer
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
Untere Naturschutzbehörde
Stadtverwaltung - Software-Center 3, 4. OG
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1447
E-Mail:Naturschutz@marburg-stadt.de, Franziska.Seer@marburg-stadt.de