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Bürgerbegehren muss abgelehnt werden

Fragestellung ist rechtswidrig

Das Bürgerbegehren zum Marburger Mobilitätskonzept MoVe35 muss von der Stadtverordnetenversammlung zwingend abgelehnt werden. Das ist das Ergebnis der Prüfung durch das Wahlamt der Stadt: Zwar ist die nötige Anzahl gültiger Unterschriften mit 6.827 deutlich erreicht. Allerdings sind die Fragestellungen und die Begründung des Begehrens aus gleich mehreren Gründen rechtlich nicht zulässig. Demzufolge darf es keinen Bürgerentscheid geben. Das ist gesetzlich festgelegt. Entscheidungsspielraum gibt es nicht.

Meldung vom 14.11.2023
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