Mit der Unterzeichnung der EU-Charta hat sich die Stadt Marburg verpflichtet, sich im politischen und gesellschaftlichen Leben für gleichberechtigte Teilhabe und Abbau von Diskriminierungen zu engagieren. Als Arbeitgeberin und Dienstleisterin übernimmt sie dabei als Kommune zugleich auch Vorreiterfunktion. In einem Aktionsplan, den das Stadtparlament im März verabschiedet hat, wurden für Marburg insgesamt 41 Schritte festgelegt.
Der Aktionsplan umfasst politische Beteiligung, Erwerbsbeteiligung, Gender Budgeting sowie Gesundheit, darunter auch präventive Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen, und nicht zuletzt Maßnahmen, die die Stadt als Arbeitgeberin für ihre rund 1300 Beschäftigten ergreifen will.
„Wir tun bereits sehr viel, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen“, so Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. „Aber wir müssen weiter daran arbeiten, dass familienbedingte Unterbrechungen oder Arbeitszeitreduzierungen nicht zu Nachteilen bei der beruflichen Entwicklung führen. Tatsächliche Chancengleichheit für Frauen und Männer in unserer Verwaltung ist mir als Personaldezernent ein wichtiges Anliegen“, erklärt Marburgs Stadtoberhaupt. Der Aktionsplan solle in den nächsten beiden Jahren umgesetzt werden, so der Oberbürgermeister.
Mit dem Kontakthalte- und Wiedereinstiegskonzept will die Stadt Marburg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Dazu gehören Hilfestellungen vor, während und nach familienbedingten Auszeiten sowie für den Wiedereinstieg in den Beruf.
Denn Schwangerschaften, Geburten oder auch Pflegefälle in der Familie sind mit vielen Veränderungen und Fragen verbunden. Sie haben starke Auswirkungen auf den Alltag der betroffenen Personen und auch auf ihre Situation am Arbeitsplatz. Viele müssen oder möchten aus solchen familiären Gründen eine berufliche Auszeit nehmen.
Bei Elternzeit oder Pflegezeit, die für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in Anspruch genommen werden kann, garantiert die Stadtverwaltung Marburg grundsätzlich über den gesetzlichen Anspruch hinaus die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz, sofern der bisherige Umfang der Arbeitszeit beibehalten wird.
Das neue Konzept beschäftigt sich anhand eines Gesprächsleitfadens deshalb mit den drei Phasen einer familienbedingten Auszeit und greift anfallende Fragen auf oder informiert über mögliche Hilfsangebote wie beispielsweise über die Begleitung durch einen Paten/eine Patin, über die Weitergabe von Informationen der Stadtverwaltung (Fort- und Weiterbildungen, interne Informationen, Veranstaltungen wie Betriebsausflug) während der Auszeit oder über die mögliche Übernahme von Teilzeitarbeit oder Heimarbeit, wenn dies vom Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin gewünscht wird. Ferner werden konkrete Maßnahmen für den Wiedereinstieg wie ein Einarbeitungsplan, flexible Arbeitszeitmodelle oder Kinderbetreuung besprochen.
„Ziel ist, dass sich die Beurlaubung weder auf die berufliche Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch auf dienstliche Belange negativ auswirken soll“, erläutert Dr. Christine Amend-Wegmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt. Deshalb wird der jeweilige Bedarf auf Grundlage eines neuen Gesprächsleitfadens zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber vorab offen kommuniziert, um für beide Seiten verbindliche Verabredungen treffen zu können. Wichtig ist der Stadt, dass es sich bei aller Unterstützung um Hilfsangebote handelt, die auf rein freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden können.
Erarbeitet wurde das im Magistrat vorgelegte Konzept von der AG Familienfreundliche Stadtverwaltung. Ihr gehören unter der Leitung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Dr. Christine Amend-Wegmann Vertreter/innen des Fachdienstes Personalservice, des Personalrats sowie Mitarbeiter/innen und Führungskräfte aus der Stadtverwaltung an.