Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu ermittelt und gemäß Paragraf 196 Absatz 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Paragraf 17 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwert-Informationssystem geführt. Diese Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bodenrichtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlicht und sind ab sofort kostenfrei einsehbar unter www.boris.hessen.de. Weitere Informationen gibt es beim Gutachterausschuss, telefonisch unter (06421) 201-1607, -1654 oder -1644 und auf der Internetseite der Stadt Marburg unter www.marburg.de/bodenrichtwerte.
Seiteninhalt
Gutachterausschuss hat neue Bodenrichtwerte ermittelt
Gutachterausschuss hat neue Bodenrichtwerte ermittelt
Kostenfrei ensehbar
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Marburg hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2020 ermittelt. Es handelt sich dabei um die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Die Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt wie Wohnbauflächen oder landwirtschaftliche Flächen.