„Alle Leistungen der Marburger Stadtverwaltung werden weiterhin allen Bürger*innen zur Verfügung stehen. Wir werden aber den organisatorischen Ablauf in unserem publikumsintensivsten Bereich verändern. Denn neben dem Bürger*innenservice steht auch im Fokus, die Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, um die Menschen zu schützen und das Pflegepersonal in den Krankenhäusern schnellstmöglich zu entlasten“, so Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.
Konkret bedeutet das: Im Stadtbüro und in der Ausländerbehörde muss ab Donnerstag eines der 3Gs (geimpft, genesen oder negativer Schnelltest aus einem Testzentrum) nachgewiesen werden, um freien Zutritt zu den Gebäuden zu erhalten. Ein einfacher Selbsttest reicht nicht aus. Wer keinen Nachweis erbringt, wird beim Stadtbüro und in der Ausländerbehörde wieder über das Fenster der Infothek neben dem Haupteingang oder in einem Raum in der Eingangshalle bedient. „Das hat sich bereits im ersten Lockdown zu Beginn der Pandemie bewährt, als wir beispielsweise Pässe über diesen Weg herausgegeben haben“, erklärt Regina Lang, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung. Liegen keine Nachweise vor, kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.
Die offenen Sprechstunden im Stadtbüro (dienstags von 8 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr) bleiben zunächst erhalten. Außerhalb der Sprechzeiten können feste Termine vereinbart werden, etwa direkt im Terminkalender des Stadtbüros. Den Link dazu gibt es unter www.marburg.de/corona. Die Ausländerbehörde arbeitet generell mit Terminvergabe - aufgrund der guten Erfahrungen mit dem System soll dies beibehalten werden.
„Die häufigsten Anliegen, die unsere Mitarbeiter*innen bearbeiten, sind mittlerweile auch direkt online machbar. Deswegen empfehlen wir, sich nach Möglichkeit erstmal über die digitalen Angebote zu informieren“, so Hauptamtsleiterin Dr. Nicole Pöttgen. Unter digital.marburg.de können etwa Meldebescheinigungen und Parkausweise beantragt werden. Ebenfalls digital gibt’s unter anderem den Antrag für den Gründach-Zuschuss, den Bibliotheksausweis, Wohngeld, das einfache Führungszeugnis und die Sperrmüllabholung zu beantragen. Auch Hunde können auf dem Online-Portal angemeldet und abgemeldet werden.
„Wer persönlich zu uns in die Verwaltung kommen möchte, kann das aber natürlich weiterhin tun. In manchen Fällen muss man das aber auch - etwa, um die Geburtsurkunde für Neugeborene ausstellen zu lassen“, so Regina Lang, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung. Wer frisch nach Marburg zieht, kann sich ebenfalls nur persönlich ummelden. Auch für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist der persönliche Besuch notwendig. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung werden aber Wartezeiten und Kontakte reduziert.
Ab sofort gilt 2G im Schwimmbad
Im AquaMar und im Hallenbad Wehrda gilt ab sofort, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten. Eine Maskenpflicht ist im Schwimmbad nicht umzusetzen, weshalb die Stadt sich für die 2G-Regelung entschieden hat. Kinder und Jugendliche, die ein regelmäßig geführtes Testheft aus der Schule vorlegen können, dürfen ebenfalls ins Schwimmbad. Kinder unter 6 Jahren, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die kein Testheft führen, können auch mit einem negativen Antigentest (Schnelltest im Testzentrum, eigener Selbsttest reicht nicht aus) ins Schwimmbad – der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Damit Bildungsangebote weiterhin für möglichst viele Menschen offenstehen, gilt in der Stadtbücherei die 3G+-Regel (Zutritt für Geimpfte, Genesene oder mit einem negativen PCR-Test), in der Volkshochschule gilt die 3G-Regel. Generell gilt eine ständige Maskenpflicht sowie die Einhaltung der AHA-L- Regeln (Abstand, Hygieneregeln, Alltag mit Maske und Lüften).