© Freya Altmüller, Stadt Marburg
Das Wahlamt zur Stichwahl der Landrätin oder des Landrats am 29. Mai befindet sich in den Seminarräumen im Untergeschoss des Gebäudekomplexes am Rudolphsplatz, Am Grün 16. Der Zugang ist ausschließlich über den Eingang im Untergeschoss möglich, nicht jedoch über den Eingang des darüber liegenden BiP.
Für die Wahltermine hat die Stadt Marburg wieder 74 Wahllokale in den Orts- und Stadtteilen eingerichtet. Einige Wahllokale mussten an anderen Orten eingerichtet werden als noch bei der Bundestagswahl im September 2021 – denn einige bereits langfristig gebuchte Reservierungen konnten nicht mehr verschoben werden. Folgende Wahllokale sind verlegt:
- Stadtwald, Kindertagesstätte Graf-von-Stauffenberg-Straße (statt zuvor im Juko-Bistro A Capella)
- Oberer Richtsberg II, Treffpunkt Richtsberg (statt zuvor Ökumenisches Zentrum Thomaskirche)
- Marbach I, Kindertagesstätte Emil-von-Behring-Straße (statt zuvor Bürgerhaus Emil-von-Behring-Straße)
- Schröck I, Turnhalle an der Tausendfüßlerschule (statt zuvor Hingilkoots-Scheune)
- Schröck II, Kindertagesstätte am Schwarzen Born (statt zuvor Katholisches Pfarramt St. Michael und St. Elisabeth)
Wer bei der Beantragung der Wahlunterlagen die Unterlagen im Falle einer Stichwahl gleich mit angefordert hat, muss nicht mehr tätig werden. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zugestellt. Wer die Unterlagen für die Stichwahl noch nicht beantragt hat, kann dies wieder über die Internetseite der Stadt Marburg oder direkt im Wahlamt erledigen. Ab Dienstag, 24. Mai, 12 Uhr ist die Online-Beantragung nur noch für Selbstabholer*innen offen, das heißt, dass die Unterlagen direkt im Wahlamt abgeholt werden müssen. Zudem können Wähler*innen einen formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telefax oder E-Mail unter Angabe von Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift zusenden an: Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlamt, Rudolphsplatz, Am Grün 16, 35037 Marburg, Fax: (06421) 201-1300, wahlen@marburg-stadt.de. Die Beantragung der Wahlunterlagen ist dabei jeweils noch bis Freitag, 27. Mai, 13 Uhr möglich.
Geöffnet ist das Wahlamt von Montag bis Mittwoch, jeweils von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr. Donnerstag, 26. Mai, ist das Wahlamt aufgrund des Feiertages geschlossen. Am Wahlsonntag, 29. Mai, ist das Wahlamt von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet und am Samstag vor der Stichwahl, 28. Mai, von 8 bis 12 Uhr.
Die Wahlergebnisse des ersten Wahlgangs in der Universitätsstadt Marburg zeigt der zentrale Votemanager.
Für weitere Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer (06421) 201-1724 oder per E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de zur Verfügung.