© Stefanie Ingwersen, Stadt Marburg Mit Hilfe von Eisgleitern, die an den Rädern eines Rollstuhls befestigt werden können, ist es auch Rollstuhlfahrer*innen möglich, über die Eisbahn zu gleiten. Ebenso ist es Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Senior*innen, die sich nicht mehr zutrauen, alleine eiszulaufen, möglich, im Rollstuhl oder mit Begleitung das Eislaufen zu erleben. Wer das Eislaufen auf Schlittschuhen probieren möchte, kann dies ebenfalls mit Unterstützung einer Übungsleitung tun. Auch dafür stehen spezielle Laufhilfen zur Verfügung.
© Stefanie Ingwersen, Stadt Marburg Während des kostenfreien Angebots haben die Teilnehmenden zudem die Möglichkeit, verschiedene Aktivitäten auf dem Eis auszuprobieren. Ob Slalomfahren, Hockey, Eisstockschießen oder etwas anderes: Die KOMBINE-Übungsleiter*innen leiten gerne an, unterstützen, wo gewünscht, und bringen neue Bewegungsimpulse ein.
Das inklusive Eislaufprogramm findet immer montags von 10 bis 12 Uhr statt, mit Ausnahme des ersten Weihnachtstags am 25. Dezember und des Neujahrstags am 1. Januar 2024. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Hintergrund:
Das inklusive Eislaufprogramm ist Teil des umfassenden Konzepts zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung der Universitätsstadt Marburg im Zusammenhang mit dem Projekt „Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen“ (KOMBINE). In diesem Zusammenhang stehen zahlreiche Bewegungsangebote, die der Fachdienst Sport und Bewegung und die Koordinierungsstelle Gesunde Stadt der Universitätsstadt Marburg koordinieren. Anfang 2019 wurde die Stadt Marburg als eine von deutschlandweit sechs Modellkommunen für das Projekt KOMBINE ausgewählt. Die Förderung erfolgte durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit.
Zudem ist das Angebot eine Maßnahme im Zweiten Marburger Aktionsplan zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In der Universitätsstadt Marburg wird die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) kontinuierlich durch kommunale Berichterstattung und Teilhabeplanung umgesetzt. Die UN-BRK verfolgt das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken. Es geht dabei um die Förderung der Chancengleichheit und um eine allesumfassende gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in allen Lebensbereichen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten haben und Barrieren jeglicher Art weiter abgebaut werden. Mit dem ersten Teilhabebericht im Jahr 2015 und dem darauffolgenden Aktionsplan 2017 wurde ein wirkungsvoller Prozess begonnen, der mit dem zweiten Teilhabebericht im Jahr 2020 und dem zweiten Aktionsplan von 2022 fortgesetzt wurde. Als Gesamtkonzept umfasst auch der zweite Plan Handlungsansätze und Ziele der städtischen Verwaltung und von zahlreichen Kooperationspartner*innen, um die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Marburg weiter zu stärken. Für die Steuerung und Koordinierung des Gesamtprozesses ist die Sozialplanung der Universitätsstadt Marburg verantwortlich. Weitere Informationen gibt es unter www.marburg.de/teilhabe.
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