Auf das entsprechende Verfahren hat sich der Ältestenrat des Parlaments am Montagabend verständigt, wie Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und Stadtverordnetenvorsteherin Marianne Wölk mitteilen.
Zum Hintergrund: Derzeit werden in Marburg parallel zur Erarbeitung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes auch neue Verfahren ausprobiert und ausgewertet – dazu gehört die Fragestunde.
Bis Mitte nächsten Jahres entsteht ein Beteiligungskonzept, das in Marburg von Bürger/innen, Verwaltung, Politik und Wissenschaft erarbeitet und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt wird. Zur Auftaktveranstaltung vor einem Monat kamen mehr als 200 Menschen. „Mehr Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung soll dazu beitragen, dass möglichst alle zuerst besser informiert sind und werden. Dann soll Mitwirkung erleichtert werden“, erklärt Marburgs Stadtoberhaupt. Es gehe vor allem darum, diejenigen zu hören, die sich bisher noch nicht so laut melden, so Spies zum Ziel der inklusiven Teilhabe. Bei der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sei deshalb auszuloten, welches Verfahren für welche Situation geeignet ist, ergänzt Wölk. „Für das Beteiligungskonzept gilt es sich auf Regeln, Qualitätsstandards, eventuelle neue Formate und auf die Weiterentwicklung guter Erfahrungen zu verständigen“, macht Marburgs Oberbürgermeister deutlich.
Nach Ablauf der Probezeit entscheidet die Stadtverordnetenversammlung deshalb über die Fortsetzung des Verfahrens der Fragestunde sowie gegebenenfalls auch über Änderungen oder Anpassungen.
Pro Person eine Frage, Teilnahme schon ab 14. Lebensjahr
Die Einwohnerfragestunde findet 30 Minuten vor Beginn der ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung also um 16.30 Uhr statt, sofern Fragen, Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung vorliegen. Geleitet wird die Fragestunde von der Stadtverordnetenvorsteherin.
Gefragt werden kann zu Beratungsgegenständen der Sitzung der Stadtverordneten oder zu anderen öffentlichen Stadtangelegenheiten. Auch Vorschläge oder Anregungen sind möglich.
Die Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen schriftlich - möglichst als elektronische Post an einwohnerfragestunde@marburg-stadt.de - spätestens am Freitag eine Woche vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bis um 12 Uhr im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin mit Angabe der Adresse des Fragestellenden eingegangen sein. Sie können auch mündlich zur Niederschrift im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin, Rathaus, 2. Stock, Marktplatz, eingereicht werden. Von dort werden die Fragen unverzüglich an den Magistrat zur Beantwortung oder Stellungnahme weitergeleitet.
Bis eine Woche vor Stadtverordnetenversammlung einreichen
Je Einwohner/in ist eine Frage beziehungsweise ein Vorschlag oder eine Anregung möglich. Fragen dürfen nicht in mehrere Fragen unterteilt werden. Fragen sind an den Magistrat zu richten, sie müssen ebenso wie Vorschläge und Anregungen knapp und sachlich formuliert sein. Fragen dürfen sich nicht auf Angelegenheiten oder Sachverhalte beziehen, die Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens sind. Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen nicht beleidigenden Inhalts sein und keine nichtöffentlichen Angelegenheiten betreffen. Fragen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, kann die Stadtverordnetenvorsteherin zurückweisen.
Die eingereichten Fragen, Vorschläge und Anregungen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt.
Die Beiträge der Einwohnerinnen und Einwohner müssen kurzgefasst sein und werden vom Magistrat kurz beantwortet. Dem jeweiligen Fragestellenden sind in der Fragestunde zwei kurze Zusatzfragen erlaubt.
Fragen, die wegen des Zeitablaufs der Fragestunde nicht aufgerufen werden können oder deren Fragesteller/in nicht anwesend ist sowie Nachfragen, die nicht unmittelbar beantwortet werden können, werden schriftlich beantwortet.