Zahlreiche Anfragen beim Ordnungsamt haben gezeigt, dass es offenbar Unsicherheiten in der Bevölkerung gibt, wo genau die Maskenpflicht gilt. Das Ordnungsamt stellt klar: Wochenmärkte bilden keine Ausnahme, auch dort müssen Gesichtsmasken oder Schals vor Mund und Nase getragen werden.
Zusätzlich bleiben die Abstands- und Hygieneregeln gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft: mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Menschen halten und sich nur für die Dauer der Einkäufe auf dem Markt aufhalten. Die Stadt Marburg appelliert an die Bürger*innen, diese Vorgaben zu befolgen, damit die Wochenmärkte weiterhin geöffnet bleiben können.