„Das Förderprogramm für Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder läuft seit zwei Jahren und wir haben gute Erfahrungen damit gemacht. Nun wollen wir die Förderung erhöhen und bedarfsgerecht anpassen“, sagt Bürgermeisterin Nadine Bernshausen. Ab 1. August tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft. Dann gibt es vor allem mehr Geld beim Kauf von Elektro-Lastenrädern. „Neu ist, dass jetzt auch der Kauf von Fahrradanhängern bezuschusst wird. Damit wollen wir die Attraktivität der Lastenbeförderung mit dem Fahrrad erhöhen“, erklärt die Bürgermeisterin.
Mehr als 500 Mal hat die Stadt in den vergangenen zwei Jahren eine Förderung für E-Räder bewilligt. „Vor allem für E-Fahrräder wurde das Programm häufig abgerufen“, so Bernshausen. Jetzt gibt es zum 1. August einige Neuerungen: Die Anträge können dann auch direkt über ein Online-Formular eingereicht werden und machen das Verfahren so für die Bürger*innen noch einfacher. Außerdem gibt es dann neben dem Zuschuss in Form von Marburg-Gutscheinen auch noch Klimaboni für die Käufer*innen. „Ein Klimabonus-Schein entspricht einer Maßnahme, bei der zehn Kilogramm CO2 eingespart werden“, erklärt Maik Schöniger vom Klimabonus-Projekt. „Ein Klimabonus-Schein hat dabei den Wert von einem Euro.“ Die Klimaboni werden bei teilnehmenden Partner*innen angenommen. Eine aktuelle Liste ist unter klimabonus.info/marburg zu finden.
Diese Zuschüsse gibt es für Fahrräder und Anhänger, die ab 1. August gekauft werden:
- Kaufprämie Elektro-Fahrrad: 100 Euro Marburg-Gutscheine und 100 Klimaboni.
- Kaufprämie Elektro-Lastenrad: 1.000 Euro in Marburg-Gutscheine und 115 Klimaboni.
- Kaufprämie (Elektro-)Lasten-/Kinderanhänger: 100 Euro Marburg-Gutscheine und 115 Klimaboni.
- Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder für 2.000 gefahrene Kilometer im ersten Jahr nach dem Kauf: 500 Euro Marburg-Gutscheine und 26 Klimaboni.
Eine Kilometerprämie für Elektro-Fahrräder wird es nicht mehr geben. Der Bonus für Vielfahrer*innen ist zielgerichtet für diejenigen gedacht, die das eigene Auto zugunsten des neuen Rads häufiger stehenlassen. E-Räder werden aber insbesondere für Freizeitfahrten genutzt. Daher zielt die Stadt nun mit der Vielfahr-Prämie auf Lastenräder ab, die insbesondere statt Autos genutzt werden.
Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen weiterhin einige Voraussetzungen erfüllt werden: Die Fahrräder und Anhänger müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei Händler*innen mit Reparaturbetrieb erworben werden. Weiterhin darf die Motorleistung der Fahrräder 500 Watt nicht übersteigen. Der Antrag für die Kaufprämie ist spätestens sechs Monate nach Erwerb vorzulegen. Pro Haushalt und Jahr können maximal zwei Elektro-Fahrräder gefördert werden. Bei den Elektro-Lastenrädern ist eine erneute Antragstellung und Förderung erst nach Ablauf von vier Jahren möglich. Bei der Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder muss die Kilometerleistung nachgewiesen werden. Die Förderung eines (Elektro-)Lasten-/Kinderanhängers ist auf einen Antrag pro Haushalt beschränkt. Die Anträge können vornehmlich per digitalem Antrag eingereicht werden. Dieser ist unter www.marburg.de/fahrradfoerderung zu finden.