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Oberbürgermeister Spies bietet Gespräche an

Bürgerbegehren ist unzulässig

Das Wahlamt der Stadt Marburg hat das eingereichte Bürgerbegehren zu MoVe 35 geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es aus mehreren Gründen rechtlich unzulässig ist und daher abgelehnt werden muss. Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies nimmt dazu Stellung.

Meldung vom 14.11.2023
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