Ein Bildungsurlaub kann für die persönliche wie auch berufliche Weiterentwicklung sehr belebend sein. Für Eltern stellt sich dabei jedoch häufig die Frage, wie ihre Kinder während dieser Zeit betreut werden sollen. Eine Lösung kann darin bestehen, an einem Bildungsurlaub während der Schulferien teilzunehmen, bei dem auch eine Kinderbetreuung angeboten wird. In den vergangenen Jahren hatte das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg eine Broschüre zu Bildungsurlaubsangeboten mit Kinderbetreuung in den hessischen Schulferien herausgebracht. Mittlerweile sind viele Angebote an Bildungsurlauben mit Kinderbetreuung online zu finden. Daher verweist das Gleichberechtigungsreferat nun auf seiner Homepage auf die entsprechende Rubrik mit einer Seminardatenbank. Ergänzend sind einzelne Anbietende von Bildungsurlauben mit Kinderbetreuung aufgelistet, die in dieser Datenbank noch nicht zu finden sind. Die Informationen sind unter www.marburg.de/bumitkinderbetreuung verfügbar.
Hintergrund
Alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende in Hessen haben zusätzlich zum Erholungsurlaub einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, wenn ihr Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Bildungsurlaub dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Auszubildende haben ausschließlich einen Anspruch zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung. Das Gleiche gilt für Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Unternehmen als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (zum Beispiel freie Mitarbeiter*innen, Heimarbeiter*innen), sowie für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Auch Hausfrauen, Hausmänner und Arbeitslose können Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Unter www.bildungsurlaub.hessen.de kann der Gesetzestext nachgelesen werden.
Pro Jahr steht allen Beschäftigten in Hessen, die in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zu. Bei einer längeren oder kürzeren regelmäßigen Wochenarbeitszeit verlängert oder verkürzt sich der Anspruch entsprechend.
Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Dies muss aber schriftlich erklärt werden. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss so frühzeitig wie möglich bei der Arbeitgeberin und dem Arbeitgeber gestellt werden. Das sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung geschehen.
Weitere Informationen gibt es beim Gleichberechtigungsreferat der Stadt Marburg, (06421) 201-1377, gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de.