Vor allem der Erhalt der Artenvielfalt in der Stadt Marburg wird durch den regelmäßigen Gehölzschnitt im Winter gefördert. In unbelaubtem Zustand ist das Astwerk besonders gut sichtbar, sodass beim Zurückschneiden die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann. Außerdem wird der natürliche Lebensraum vieler Tierarten wie Amseln, Rotkehlchen, Grünfinken und vieler weiterer Vogel- und Kleintierarten wie des Igels mit dessen Nachwuchs nicht beeinflusst.
Der Rückschnitt in den Frühlings- und Sommermonaten birgt das Risiko, die Tiere nicht nur zu beeinträchtigen, sondern gar durch die tiefen Schnitte ins Gehölz zu töten. Daher gilt in Deutschland nach Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Sträucher nicht stark zurückgeschnitten oder entfernt werden.
Der richtige Zeitraum für den Gehölzschnitt ist von Oktober bis Februar und somit noch bis zum Samstag, 29. Februar, von der Unteren Naturschutzbehörde der Universitätsstadt Marburg empfohlen.
Vorteilhaft ist es, den Rückschnitt relativ großzügig vorzunehmen, damit sich ein Zurückschneiden der Hecke im Sommer erübrigt oder sich auf das Abschneiden einzelner Äste zur Verkehrssicherung beschränkt. Das Schnittgut eignet sich sehr gut, um als kleiner zusammengetragener Haufen im Garten beispielsweise für Kleintierarten Unterschlupf zu bieten. Besonders Igel suchen mit ihrem Nachwuchs in diesen Haufen gerne Zuflucht. Damit und durch Beachtung der Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Marburg geleistet.
Heckenschnitt in der grünen Tonne entsorgen
Grundsätzlich können Gartenabfälle über die grüne Tonne entsorgt werden. Reicht einem Haushalt eine grüne Tonne nicht aus, stellt die Stadt gerne eine zweite grüne Tonne kostenlos zur Verfügung. Gehölzschnitt darf jedoch nicht in der Landschaft entsorgt werden. Dies gilt als Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt.
Größere Mengen losen Baum- und Heckenanschnitts werden auch ganzjährig gegen eine geringe Gebühr abgeholt. Ausgeschlossen sind Rasenschnitt und Laub. Dies gilt außerdem nur für Grundstücke, die an die öffentlich-rechtliche Entsorgung angeschlossen sind. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind von diesem Service ausgeschlossen.
Sogenannte „Grüne Karten“ zur Beantragung für die Abholung von größeren Mengen losen Baum- und Heckenabschnitts liegen bei Banken und Sparkassen, dem Stadtbüro, der Mobilitätszentrale der Stadtwerke, Weidenhäuser Straße 7, den Verwaltungsaußenstellen der Universitätsstadt Stadt Marburg und den Ortsvorsteher*innen aus. Fragen zu diesem Service beantworten die Mitarbeiter*innen des Abfallservicebüros im Kundenzentrum der Stadtwerke Marburg, Am Krekel 55, (06421) 205-850.
Für weitere Informationen zum Gehölzrückschnitt oder zur Artenvielfalt im eigenen Garten steht die Untere Naturschutzbehörde der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung, (06421) 201-1708, naturschutz@marburg-stadt.de.