© Stefanie Ingwersen, Stadt Marburg
„Der MarburgPass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben, eine aktive Freizeitgestaltung und Bildung, indem wir zahlreiche Leistungen und Angebote damit vergünstigen“, sagt Stadträtin Kirsten Dinnebier zur Neufassung der Richtlinien zum MarburgPass. Neben einem neuen Namen kommen Verbesserungen: Die Stadt hat die Zahl derjenigen erweitert, die den MarburgPass erhalten können. Außerdem gibt es weitere, neue Ermäßigungen.
Den Stadtpass gibt es in der Universitätsstadt Marburg mittlerweile seit den 80er Jahren. Seitdem wird die Liste der Vergünstigungen stetig größer – ebenso der Kreis der Berechtigten. Auch jetzt ist die Einkommensgrenze für diejenigen, die den MarburgPass bekommen können, nochmal erhöht worden. Das Einkommen wird immer für den gesamten Haushalt berechnet. Alleinstehende Erwachsene können den MarburgPass nun beantragen, wenn ihnen von ihrem Einkommen nach Abzug von Miete und Heizkosten weniger als 1004 Euro im Monat bleiben. Wohnen weitere Erwachsene oder Kinder mit im Haushalt, dann erhöht sich auch die Einkommensgrenze. Darüber hinaus können ab sofort auch alle Marburger*innen den MarburgPass beantragen, die Wohngeld bekommen. So erreicht die Stadt mit dem Angebot zur Teilhabe auch die unteren bis mittleren Einkommen besser.
Auch das Angebot in den einzelnen Teilhabebereichen ist ergänzt worden. Im Bereich Mobilität gibt es beispielsweise folgende Verbesserungen: Eine Monatskarte Erwachsene (Stadtpreisstufe) kostet mit MarburgPass nun 20 Euro statt 54,90 Euro, die 9-Uhr-Monatskarte Erwachsene (Stadtpreisstufe) 15 Euro statt 46,70 Euro, die Monatskarte für Schüler*innen und Auszubildende (Stadtpreisstufe) 10 Euro statt 43,40 Euro, das Schülerjahresticket Hessen 120 Euro statt 365 Euro, die Monatskarte 65plus (Stadtpreisstufe) 15 Euro statt 46,70 Euro, das Senioren Ticket Hessen (Basis) 240 Euro statt 365 Euro und das Deutschlandticket mit HessenPassMobil-Ermäßigung gibt es für 25 Euro statt 31 Euro. MarburgPass-Inhaber*innen erhalten Wertmarken, die zum Kauf verschiedener Zeitkarten des RMV berechtigen – die Wertmarken sind in der Mobilitätszentrale der Marburger Stadtwerke für den laufenden Monat, maximal einen Monat im Voraus, einlösbar.
Im Bereich Bildung gibt es bereits Ermäßigungen für Kurse der Volkshochschule (vhs), der Jugendgruppenarbeit und der Jugendbildungsarbeit, der Evangelischen Familien-Bildungsstätte (fbs) Marburg und des Kinderschutzbunds (DKSB). Außerdem gibt es eine Ermäßigung bei der Anmeldegebühr in der Stadtbücherei. Ergänzt wird das Angebot um eine ermäßigte Teilnahmegebühr für Kurse „Erste Hilfe am Kind“ des Deutschen Roten Kreuzes in Marburg. Der Teilhabebereich Freizeit, in dem es bisher Ermäßigungen für die städtischen Schwimmbäder, in der KunstWerkStatt Marburg, im Mütterzentrum Marburg und im Neuen Botanischen Garten gab, wird um ermäßigte Besuche in den Marburger Kinos und Kurse an der Musikschule Marburg ergänzt. Zudem gibt es eine Ermäßigung bei der Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein.
© Stefanie Ingwersen, Stadt Marburg Weiterhin besteht im Bereich Gesundheitsvorsorge die Möglichkeit für Berechtigte ab 45 Jahren im Rahmen der medizinischen Vorsorge die Kosten für eine Untersuchung des Prostataspezifisches Antigen (PSA)-Wertes erstattet zu bekommen. Zusätzliche Angebote für MarburgPass-Inhaber*innen gibt es beispielsweise bei dem Förderprogramm für Balkonsolarkraftwerke.
Der MarburgPass wird auf Antrag für jedes Mitglied eines Haushalts ausgestellt. Der Pass ist maximal zwölf Monate gültig. Berechtigt sind alle Menschen, die im Stadtgebiet wohnen oder eine Haupt-Wohnanschrift in Marburg haben und deren monatliches Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt oder die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehungsweise Lastenzuschuss. Studierende erhalten keinen MarburgPass.
Die Antragstellung erfolgt online unter www.marburg.de/marburgpass oder mit einem schriftlichen Antrag. Der ausgefüllte Antrag kann mit den entsprechenden Unterlagen (Sozialhilfe-Bescheide oder Bescheid nach Asylbewerberleistungsgesetz, Einkommensnachweise, Miete, Schulbescheinigung bei Schüler*innen/Auszubildenden ab 18 Jahre) per E-Mail an marburgpass@marburg-stadt.de oder persönlich/per Post an Fachdienst Soziale Leistungen, Friedrichstraße 36, 35037 Marburg, gesendet werden. Für Fragen steht die Telefonnummer 06421 201-1570 zur Verfügung.
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