Das Wahlamt ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 24. Mai, hat das Wahlamt bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen können auch schriftlich angefordert werden – entweder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Fax oder E-Mail unter Angabe des vollständigen Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums sowie der aktuellen Meldeanschrift an: Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlamt, Rathaus, Markt 1, 35037 Marburg. Außerdem können die Briefwahlunterlagen online auf der Startseite der Stadt Marburg unter www.marburg.de beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für maximal vier andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Auf Wunsch werden die Briefwahlunterlagen auch an eine andere Anschrift als den Hauptwohnsitz gesandt, auch ins Ausland. Allerdings übernimmt die Universitätsstadt Marburg keine Garantie für den Postweg. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit des Antrages zu beachten.
Bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, können im Wahlamt Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 26. Mai, um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Nur Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7.30 Uhr bis 15 Uhr und am Samstag, 25. Mai, von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
Erreichbarkeit des Wahlamtes:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Wahlamt, Rathaus, Erdgeschoss
Markt 1
35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1724
Fax: 06421 201-1591
E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de