© Patricia Grähling, Stadt Marburg
Der Bürgerentscheid und die Europawahl finden beide am 9. Juni statt, sind aber unabhängig voneinander. Das ist auch an den Wahlunterlagen erkennbar: für die Wahl zum Europäischen Parlament wird ein roter Wahlbriefumschlag verwendet, für die Abstimmung über den Bürgerentscheid ein gelber Wahlbriefumschlag.
Europawahl
Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union (EU) ein neues Europäisches Parlament. In 27 Staaten wird gewählt. In Deutschland findet die Europawahl am 9. Juni statt und 34 Parteien und Gruppen werben um Stimmen. Insgesamt stellt Deutschland 96 der 705 Sitze des EU-Parlaments.
Für die Europawahl sind Menschen wahlberechtigt, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürger*innen eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind. Sie müssen seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag innerhalb der EU ihren Hauptwohnsitz haben. Eine Besonderheit gilt für EU-Bürger, die in Deutschland und nicht wie bisher im Heimatland wählen möchten: Sie müssen vorher bis zum 19. Mai beim Wahlamt die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
Erstmals wird zur Europawahl 2024 das Wahlalter gesenkt: Wahlberechtig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Jede*r Wähler*in hat eine Stimme. Mehr zum EU-Parlament gibt es online auf www.europarl.europa.eu.
Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid ist keine Wahl, sondern eine kommunale Abstimmung. Dabei wird über eine formulierte Frage abgestimmt, die mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein muss. Grundlage sind Hessische Gemeindeordnung und Kommunalwahlgesetz. So können am Bürgerentscheid in Marburg alle Deutschen sowie Bürger*innen der Europäischen Union teilnehmen, wenn sie mindestens seit sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in der Universitätsstadt Marburg und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gefragt werden die Marburger*innen beim Bürgerentscheid Folgendes: „Sind Sie dafür, dass das im Rahmen von MoVe 35 beschlossene Ziel einer Halbierung des PKW-Verkehrs zugunsten anderer Verkehrsmittelnutzungen weiterhin verfolgt wird?“ Dahinter steht eines der Ziele aus dem MoVe-Konzept, mit dem erreicht werden soll, dass die Menschen im Jahr 2035 im Vergleich zu heute häufiger ihre Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen – so dass der Anteil der zurückgelegten Wege mit dem Auto halbiert wird.
Benachrichtigung
Sowohl die Wahlbenachrichtigungen für die Parlamentswahl als auch die Benachrichtigung zur Abstimmung mit dem Bürgerentscheid müssen den Bürger*innen bis spätestens 19. Mai zugegangen sein. Wer sie bekommt, steht im Wählerverzeichnis, was zur Teilnahme an der Europawahl und zum Bürgerentscheid berechtigt. Sollte keine Benachrichtigung zur Wahl und/oder zur Abstimmung zugestellt worden sein, können Marburger*innen noch bis zum 24. Mai im Wahlamt überprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen.
Wahl und Entscheid vorab im Rathaus
Sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid können ab dem 29. April bis 7. Juni, 18 Uhr, im Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses, Markt 1, Briefwahlunterlagen bzw. Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden – persönlich unter Vorlage des Personalausweises. Die geheimen Stimmabgaben für die jeweils getrennten Vorgänge von Bürgerentscheid und Wahl des Europaparlamentes können auch direkt in einer Kabine im Rathaus erfolgen.
Das Wahlamt ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, dem 7. Juni, hat das Wahlamt bis 18 Uhr geöffnet.
Die Unterlagen können auch an die Wohnanschrift oder eine andere Adresse gesandt werden. Dafür stellen die Wahlberechtigten einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und der Anschrift: per E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de, per Brief an den Fachdienst 10.1 – Organisation der Universitätsstadt Marburg, Barfüßerstraße 50, 35037 Marburg, oder per Telefax an 06421 201-1300. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Auch eine digitale Beantragung über den entsprechenden Button „Briefwahl beantragen“ auf www.marburg.de ist möglich. Eine Antragstellung ist ebenfalls möglich über das Antragsformular, das mit der Wahlbenachrichtigung verschickt wird, beziehungsweise über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbriefe der Bürger*innen müssen spätestens am 9. Juni 2024 um 18 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein, um an der Abstimmung und/oder Wahl teilzunehmen.
Vor Ort am 9. Juni
Am 9. Juni sind die 74 Wahl- und Stimmlokale von 8 bis 18 Uhr in der Stadt geöffnet. Wo das jeweils zugeordnete Wahl- und Stimmlokal liegt, steht auf der Benachrichtigung. Zur Europawahl und zum Bürgerentscheid ist dabei die Wahl- und Stimmbenachrichtigung oder ein Ausweispapier mitzubringen. Auch ohne die jeweilige Benachrichtigung kann im Wahl- und Stimmlokal des eigenen Bezirks mit Ausweis wählen und/oder abstimmen, wer zuvor wie beschrieben im Verzeichnis der Stadt Marburg steht.
Nur für Notfälle
Ein*e Wahl- oder Abstimmungsberechtigte*r, die*der wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahl- und Stimmraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann oder der glaubhaft versichern kann, dass ihr*ihm die Unterlagen nicht zugegangen sind, hat die Möglichkeit, einen Wahl- oder Stimmschein noch bis Sonntag, 9. Juni, um 15 Uhr zu beantragen. Nur für diese Notfälle hat das Wahlamt auch am 8. Juni von 8 bis 12 Uhr und am Wahltag von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet.
Kontakt
Alle Informationen über das Wahlrecht zur Europawahl und die Grundlagen der Abstimmung zum Bürgerentscheid gibt es auch online unter www.marburg.de/wahlen. Das Wahlamt ist ab 29. April im Rathaus, Markt 1, 35037 Marburg, eingerichtet und unter (06421) 201-1724 oder per E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de erreichbar.
Wahlhelfer*innen gesucht
Wer die Stadt bei den Wahlen und der Abstimmung in einem der 74 Bezirke unterstützen möchte, kann dies als „Wahlhelfer*in“ tun. Für den Einsatz sollten Interessierte in der Stadt Marburg wahl- und/oder stimmberechtigt sein sowie über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, gute Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit verfügen. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 75 Euro gewährt. Interessierte können sich online bewerben über den Link „Online-Bewerbungsformular“ unter dem Button Wahlhelfer*innen gesucht auf der Startseite www.marburg.de.
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