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Allgemeine Informationen Ausländerbeiratswahl / Briefwahl
Wahlsystem
In Marburg lebende wahlberechtigte Ausländer*innen wählen alle fünf Jahre den Ausländerbeirat in der Universitätsstadt Marburg. Durch dieses Gremium haben sie die Möglichkeit, Einfluss auf das Geschehen ihres Wohnortes zu nehmen.
Erstmals im Jahr 2021 findet die Ausländerbeiratswahl gleichzeitig mit der Kommunalwahl, am 14.03.2021, statt.
Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. In Marburg sind dies 15 Stimmen. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerber*innen bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf verschiedene Bewerber*innen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Wählergruppen) verteilen (Panaschieren).
Wahlvorschläge
Bitte beachten sie hierzu die Amtliche Bekanntmachung „ Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl in der Universitätsstadt Marburg“. Die zur Einreichung von Wahlvorschlägen benötigten Vordrucke erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Landeswahlleiters (http://www.wahlen.hessen.de unter Kommunalwahl/ Ausländerbeiratswahl/Vordrucke für Parteien und Wählergruppen). Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter für die Ausländerbeiratswahl in der Universitätsstadt Marburg unter den o. g. Kontaktdaten einzureichen.
Wahlbezirke
Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte ihre*seine Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können.
Wahlberechtigung / Wählbarkeit
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner*innen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet und
- seit mindestens 6 Wochen in Marburg den Hauptwohnsitz haben.
Somit sind die nichtdeutschen Staatsangehörigen, die die genannten Kriterien erfüllen, wahlberechtigt. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die auch Deutsche sind, besitzen daher kein aktives Wahlrecht.
Zu den ausländischen Einwohner*innen zählen auch Staatenlose.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind
- die wahlberechtigten ausländischen Einwohner*innen und Staatenlosen
- Deutsche, die diese Rechtstellung als ausländische Einwohner*innen in Deutschland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
und
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
- seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Marburg haben,
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- die nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wählerverzeichnis
Am 42. Tag vor der Wahl wird ein Wählerverzeichnis erstellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.
Bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl müssen alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Schreibens zugestellt.
Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, steht Ihnen die Möglichkeit offen, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis im Wahlamt zu nehmen und Einspruch zu erheben.
Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk der Universitätsstadt Marburg abgeben.
Die Briefwahlunterlagen werden mit dem Wahlschein versandt oder ausgehändigt.
Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie beim Wahlamt unter den vorgenannten Kontaktdaten
- mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist
oder
- mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.
oder
- online über den entsprechenden Button auf dieser Homepage.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihren Hauptwohnsitz gesendet werden sollen, müssen Sie auch diese Anschrift angeben. Wir versenden Briefwahlunterlagen auch ins Ausland, können aber keine Garantie für die Postlaufzeiten übernehmen.
Ab dem 41. Tag vor der Wahl ist es möglich, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt auf unserer Internetseite zu beantragen.
Der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem Briefwahlunterlagen versandt werden können, ist der 41. Tag vor der Wahl, aber nur, sofern keine Einsprüche gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen eingelegt wurden.
Gerne können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt abholen. Dafür sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann direkt ausgehändigt und Sie können bereits an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung treffen und den roten Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit Ihres Antrages. Bis zum 2. Tag vor der Wahl, 13:00 Uhr, können Sie im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Organisationseinheiten
Sachgebiet Wahlen | |
Stadtverwaltung Barfüßerstraße 50 35037 Marburg Telefon: 06421 201-2024 Telefax: 06421 201-1300 E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung |