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Aufgaben des Gleichberechtigungsreferates
© Universitätsstadt Marburg, Carolin Albert„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbarer Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.“ (§4b Hessische Gemeinde Ordnung)
Aufgaben und rechtliche Grundlagen
Das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg besteht seit 1986, zuerst als „Amt der kommunalen Frauenbeauftragten“ und ab 2002, im Rahmen der Verwaltungsreform und der Aufgabenumstellung als „Gleichberechtigungsreferat“. Die, für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) zuständige Person ist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.
Beratung:
© Universitätsstadt MarburgDas Gleichberechtigungsreferat kann grundsätzlich von jeder Bürgerin und jedem Bürger aufgesucht werden, um sich dort zu Frauen-, Familien- und Gleichstellungsfragen beraten zu lassen. Bei Bedarf vermitteln wir Sie an Expert*innen oder andere Beratungsangebote weiter.
Das Referat bietet Unterstützung und Hilfe zu ganz unterschiedlichen Themen. Sie können das Referat unabhängig von Ihrem Alter, Ihrer Religion, Ihrer Sexualität oder Ihres Familienstandes kontaktieren, zum Beispiel nehmen wir
- Beschwerden über Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegen oder beraten bei Fragen zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder wenn Sie von Gewalt betroffen sind.
Informations- und Bildungsarbeit:
Das Gleichberechtigungsreferat veranstaltet Vortragsreihen, die aktuellen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder der Rubrik Aktuelles und Veranstaltungen.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit:
Im Gleichberechtigungsreferat gibt es ein umfassendes Informationszentrum, welches Sie mit vielen Broschüren, Faltblättern, Flyern und Handzetteln zu verschiedenen Themen versorgt. Ziel des Informationszentrums ist es hierbei, Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen sowie über komplexe Zusammenhänge aufzuklären.
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Die Informationsmaterialen können fast alle kostenlos mitgenommen werden. Gerne können Sie das Informationszentrum während der Öffnungszeiten besuchen.
Möglichkeiten bei Diskriminierung:
Sie werden nicht mit dem Taxi befördert? Oder Sie haben die gewünschte Wohnung nicht bekommen? Eventuell haben Sie keinen Zutritt zu einem Fitnessstudio erhalten?
Sofern dies aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Behinderung, des Alters und/oder der sexuellen Identität geschehen ist, greift der Schutz des AGG auch außerhalb des Erwerbslebens. Das AGG schützt Sie im alltäglichen Leben vor Ungleichbehandlungen. Jedoch reicht der Schutz nicht so weit wie im Erwerbsleben, denn es gelten zahlreiche Ausnahmen. Eine Benachteiligung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft ist aber niemals erlaubt. Ungleichbehandlungen sind nur dann zulässig, wenn sie dem Schutz der persönlichen Sicherheit und Intimsphäre dienen. Frauenparkplätze und nach Geschlecht getrennte Öffnungszeiten in Schwimmbädern und Saunen sind also weiterhin erlaubt. Sie können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Beratungstelefon (030) 18 555 - 18 65) wenden, wenn sie den Eindruck haben, im Alltag benachteiligt zu werden. Auch kann es sinnvoll sein, sich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu beraten und einzufordern, dass Benachteiligungen unterlassen werden. Gegebenenfalls haben sie auch einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung.
Auch die Mitarbeiterinnen des Gleichberechtigungsreferates nehmen Beschwerden über die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegen.
Die Arbeit des Gleichberechtigungsreferats ist umso erfolgreicher, je besser die Zusammenarbeit mit Frauen* und Männern* aus den unterschiedlichsten Organisationen funktioniert. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dieses Netzwerk für Gleichberechtigung stärken: Unterschiedliche Blickwinkel, vielfältige Ideen und anregender Informationsaustausch können dazu beitragen, dass das angestrebte Ziel, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, schneller erreicht werden kann. Das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg freut sich auf Ihre Anregungen und Ihre Mitarbeit.
Organisationseinheiten
Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung | |
Rathaus Markt 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1377 Telefax: 06421 201-1760 E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de | Montag: 8:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung. |