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Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen
An 13 Marburger Grundschulstandorten und der Schule am Schwanhof bietet die Universitätsstadt Marburg in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule ein Ganztags- und Betreuungsangebot nach Unterrichtsende an.
Die Angebote an den einzelnen Schulen richten sich an alle Schüler*innen der 1. – 4. Klassen, die ihren Hauptwohnsitz im Schuleinzugsbereich haben und umfassen eine warme Mittagsversorgung.
Die Betreuungszeiten orientieren sich an der jeweiligen Schulstruktur sowie am Betreuungsbedarf und variieren zwischen 15 Uhr und 17 Uhr.
Anmeldung zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten
(Stichtag: 10. März eines jeden Jahres) über unseren Onlinedienst per Link https://www.marburg.de/schulbetreuung-digital oder über folgenden QR Code:
Wenn Sie unsern Onlinedienst zur Anmeldung nicht nutzen möchten, können Sie sich ein Anmeldeformular für die Ganztags- und Betreuungsangebote in der zuständigen Schule Ihres Wohnbezirks abholen und im Anschluss vollständig ausgefüllt wieder dort abgeben.
Ganztags- und Betreuungsangebote:
Modul 1
Ganztagsangebot am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 15 Uhr mit Mittagessen
Essensgeld: 30,00 €/Monat – Die Teilnahme am Ganztag ist kostenfrei.
Modul 2
Betreuungsangebot Montag - Freitag bis 15 Uhr mit Mittagessen (inkl. Modul 1)
Gesamtkosten 70,00 €/Monat (Betreuungskosten 22,00 € + Essensgeld 48,00 €)
Modul 3
Betreuungsangebot Montag - Freitag bis 17 Uhr mit Mittagessen (inkl. Modul 1)
Gesamtkosten 114,00 €/Monat (Betreuungskosten 66,00 €* + Essensgeld 48,00 €)
*Betreuungsangebot bis 16 Uhr = 92,00 €/Monat (Betreuungskosten 44,00 € + Essensgeld 48,00 €)
Betreuungsangebot bis 16:30 Uhr = 103,00 €/Monat (Betreuungskosten 55,00 € + Essensgeld 48,00 €)
Betreuungsangebote für Klassen ohne Ganztagsangebot:
BA 15 Uhr
Betreuungsangebot Montag – Freitag bis 15 Uhr mit Mittagessen
Gesamtkosten 102,00 €/Monat (Betreuungskosten 54,00 € + Essensgeld 48,00 €)
BA 17 Uhr
Betreuungsangebot Montag – Freitag bis 17 Uhr mit Mittagessen
Gesamtkosten 122,00 €/Monat (Betreuungskosten 74,00 € + Essensgeld 48,00 €)
Ferienbetreuung:
An Schulen mit Ferienbetreuung kann dieses Angebot in Form einer monatlichen Pauschale zugebucht werden. Die monatlichen Kosten betragen 13,00 € für die Ferienbetreuung zzgl. 5,00 € für das Mittagessen.
Die Betreuungs- und Essenskosten sowie die Ferienbetreuungskosten sind jeweils für das ganze Jahr kalkuliert und werden in jedem Monat des Schuljahres (01.08. bis 31.07.) zu gleichen Teilen abgerechnet. Ferienzeiten, schulfreie Tage und Feiertage wurden bei der Berechnung berücksichtigt.
Kostenberechnung:
Ein Schuljahr beginnt immer am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres.
Die Betreuungs- und Essenskosten werden auf die 12 Monate verteilt und entsprechend in jedem Monat des Schuljahres erhoben. Schließungszeiten in den Ferien und schulfreie Tage wurden bei der Kostenberechnung berücksichtigt (siehe Betreuungsordnung 2.1 und 5. 5).
Ermäßigungen:
Ein Anspruch auf Ermäßigung der Betreuungskosten kann geltend gemacht werden,
- wenn Sie Leistungen nach SGB II / SGB XII / Wohngeld / AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen.
- wenn Sie keine der o. g. Leistungen beziehen, Ihnen eine Kostenbeteiligung wegen geringer Einkommensverhältnisse jedoch unter Berücksichtigung angemessener Lebens- und Unterkunftskosten nicht zugemutet werden kann. (Berechnungsgrundlage analog § 90 SGB VIII)
- wenn Sie zwei oder mehr Kinder zum Betreuungsangebot an einer Grundschule der Universitätsstadt Marburg angemeldet haben.
Die Essensgelder können nur nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung für Bildung und Teilhabe (BuT) ermäßigt werden. Anspruchsberechtigt für Bildung und Teilhabe sind Familien, die Leistungen nach SGB II / SGB XII / Wohngeld / AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen. Die Antragstellung läuft direkt über den Leistungsträger.
Betreuungslaufzeit / Abmeldung:
Die Anmeldung gilt für das Schuljahr 2023/24 (01.08.2023 - 31.07.2024) und verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn der Betreuungsplatz nicht von Ihnen zum Schuljahresende gekündigt wird oder von Seiten der Schule oder des Schulträgers anderslautende Informationen an Sie ergehen. Abmeldungen sind nur in schriftlicher Form beim Fachdienst Schule, Markt 8, 35037 Marburg zum Schulhalbjahr (01.02.) oder zum Schuljahresende (31.07.) möglich.
Betreuungsordnung:
Die Betreuungsordnung für städtische Betreuungsangebote an Grundschulen in der Universitätsstadt Marburg ist Grundlage für eine Teilnahme an den unterschiedlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten an Grundschulen und enthält u. A. Regelungen zu allgemeinen Grundsätzen, Aufnahmebedingungen, Entgelten, etc.
Hier finden Sie die aktuelle Betreuungsordnung sowie die Anlage § 2b UStG-Regelungen-Anpassung.
Masernschutz:
Eine Teilnahme an den freiwilligen Ganztags- und Betreuungsangeboten ist gemäß Masernschutzgesetz seit dem 01.03.2020 nur mit einem nachgewiesenen Masernschutz (Impfung oder Immunitätsnachweis) möglich. Der Nachweis erfolgt bei der Schulanmeldung über die zuständige Grundschule und wird nach Ihrer Zustimmung an den Fachdienst Schule der Universitätsstadt Marburg übermittelt.
Aufnahmebestätigungen:
Alle Anmeldungen werden nach Eingang im Rahmen des Platzvergabeverfahrens und unter Berücksichtigung der in der Betreuungsordnung unter Punkt 2 genannten Aufnahmebedingungen bearbeitet. Die Aufnahmebestätigungen oder ggfs. Wartelistenschreiben werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn verschickt.