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Erzieher*in - Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in
Die praxisintegrierte Ausbildung zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in ist eine Fachschulausbildung und entspricht den inhaltlichen Anforderungen und Aufnahmevoraussetzungen der Verordnung der Fachschule für Sozialwesen des Landes Hessen, dauert 3 Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.
Aufgabenprofil
- Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen
- Beobachten des Verhaltens und Empfindens von Kindern und Jugendlichen und Analyse dessen nach pädagogischen Grundsätzen
- Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten und pädagogischen Maßnahmen und Dokumentation der Ergebnisse dieser Maßnahmen
- Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Zubereitung leichter Speisen
- Behandlung leichter Verletzungen und Anleitung bei Körperpflege- und Hygienemaßnahmen
- Reflexion der erzieherischen Arbeit im Team
- Information und Beratung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Anforderungsprofil:
- ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und ein erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder der Nachweis von anderen gleichwertigen Qualifikationen, wie z. B. (Fach-)Abitur plus sozialpädagogisches Praktikum (drei Monate in Vollzeit)
- Neugierde und Offenheit
- Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
- Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
- umfangreiches Allgemeinwissen sowie Interesse für die Bildungsbausteine nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (z. B. Sprache und Bewegung)
- soziale Kompetenzen
- interkulturelle Kompetenzen
Organisation der Ausbildung:
- Fachtheoretischer Ausbildungsteil:
- zwei bis drei Tage pro Woche Fachschule an der Käthe-Kollwitz-Schule Marburg
- Kooperationstreffen während der Fachschulausbildung
- Fachschule beauftragt eine*n Mentor*in zur Begleitung der Ausbildung
- Praktische Ausbildung:
- zwei bis drei Tage pro Woche fachpraktische Ausbildung
- Sechswöchiges Praktikum in einem anderen Handlungsfeld
- Dauer der Ausbildung:
- Beginn zum 01.08. oder 01.09. eines Jahres
- 3 Jahre
- Arbeitszeit und Vergütung:
- 39 Stunden/ Woche
- Ausbildungsvergütung nach TVAöD-Pflege (Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes)
- Urlaub
- Urlaubsanspruch nach gesetzlichen/ tariflichen Regelungen, derzeit 30 Tage
- Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen