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Förderprogramm Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder
Die Stadt Marburg unterstützt Bürger*innen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und sich ein Elektro-Fahrrad oder ein Elektro-Lastenrad anschaffen.
Fahrradförderung online beantragen
Der Verkehr macht einen Großteil der CO2-Emissionen in Marburg aus. Daher hat die Stadt bereits 2020 im Rahmen des Klima-Aktionsplans 2030 ein Sofortprogramm Mobilität gestartet. Das Ziel: emissionsarme Mobilitätsformen fördern und den Umstieg vom Auto auf klimafreundliche Alternativen attraktiver gestalten.
Es werden nicht nur Anschaffungskosten für Elektro-Fahrräder und -Lastenräder bezuschusst, sondern auch für Fahrradanhänger.
Die Anträge können direkt über den Onlinedienst Förderprogramm Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder gestellt werden.
Prämien in Form von Marburg-Gutscheine und Klimaboni
Der Zuschuss wird in Form von Marburg-Gutscheinen gewährt. Diese werden durch sogenannte Klimaboni ergänzt.
- Ein Klimabonus entspricht einer Maßnahme, bei der zehn Kilogramm CO2 eingespart werden.
- Ein Bonus-Schein hat dabei den Wert von einem Euro.
Die Klimaboni werden bei allen teilnehmenden Partner*innen der Aktion angenommen. Eine aktuelle Liste ist unter www.klimabonus.info/marburg zu finden. Mitmachen können Unternehmen und Geschäfte, die Wert auf regionale sowie nachhaltige und fair gehandelte Rohstoffe legen.
Wie hoch ist die Förderung?
Folgende Zuschüsse gelten für E-Bikes und Anhänger:
- Kaufprämie Elektro-Fahrrad: 100 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen plus 100 Klimaboni
- Kaufprämie Elektro-Lastenrad: 1.000 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen plus 115 Klimaboni
- Kaufprämie (Elektro-)Lasten-/Kinderanhänger: 100 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen plus 115 Klimaboni
Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder:
Für Elektro-Lastenräder gibt es eine Zusatzprämie in Höhe von 500 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen plus 26 Klimaboni. Diese wird gewährt ab einer Fahrleistung von 2.000 Kilometern innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb.
Vorrausetzungen für die Förderung
Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Fahrräder und Anhänger müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei einem Händler mit Reparaturbetrieb erworben werden.
- Die Motorleistung der Fahrräder darf 500 Watt nicht übersteigen.
- Der Antrag für die Kaufprämie ist spätestens sechs Monate nach Erwerb vorzulegen.
- Pro Haushalt und Jahr können maximal zwei Elektro-Fahrräder gefördert werden.
- Bei den Elektro-Lastenrädern ist eine erneute Antragstellung und Förderung erst nach Ablauf von vier Jahren möglich.
- Bei der Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder muss die Kilometerleistung nachgewiesen werden.
- Die Förderung eines (Elektro-)Lasten-/Kinderanhängers ist auf einen Antrag pro Haushalt beschränkt.
Für Lastenrädern gelten außerdem folgende Voraussetzungen:
- Ein zulässiges Gesamtgewicht (Fahrer*in, Lastenrad, Zuladung) von mindestens 170 Kilogramm, davon eine Lastzuladung von mindestens 40 Kilogramm.
- Es muss mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad (zum Beispiel Transportbox, Transportfläche oder zwei Kinderfahrradsitze).
Vorab-Anfragen, ob das ausgewählte Modell förderfähig ist, können für Elektro-Lastenräder gerne unter folgender E-Mail-Adresse gestellt werden: klimaschutz@marburg-stadt.de
Wichtiger Hinweis: Auch das Land Hessen fördert die Anschaffung von Lastenrädern. Für das Jahr 2023 ist der Fördertopf wie in den Vorjahren bereits ausgeschöpft. Neue, mögliche Förderrunden des Landes Hessen sind nach dessen Angaben nicht mit der städtischen Förderung in Marburg kombinierbar.
Informationen zur Lastenradförderung des Landes Hessen finden Sie im Internet auf der Seite Klimaplan Hessen.