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Lärmaktionsplanung für Marburgs Straßen und Schienen
Lärm wird von vielen Menschen als sehr störend wahrgenommen und zählt zu den am häufigsten von der Bevölkerung genannten Umweltproblemen. Lärm kann zudem krank machen. Deshalb sind alle Kommunen aufgefordert, geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen, so auch die Stadt Marburg.
Lärmaktionsplanung für Straße und Schiene
Die Lärmaktionsplanung ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument.
Ziel ist es, den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Gleichzeitig sollen ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden.
2002 hat die EU die „Umgebungslärmrichtlinie“ erlassen: In einem zweistufigen Verfahren wird zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst, anschließend wird ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt.
In Hessen ist für die Aufstellung der Lärmaktionspläne das jeweilige Regierungspräsidium zuständig – für die Universitätsstadt Marburg sowie den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist das Regierungspräsidium Gießen. Es erstellt die Lärmaktionspläne jeweils getrennt für den Straßen- und den Schienenverkehr.