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Mehr Lebensqualität: Städtebauliche Rahmenplanung Ockershausen
Seit 2008 gibt es für den Marburger Stadtteil Ockershausen einen Rahmenplan. Dieser hebt die vorhandenen Qualitäten des Quartiers hervor und zeigt Entwicklungschancen auf. Ziel des Rahmenplans ist es, die Lebensqualität in Ockershausen zu erhalten und zu verbessern.
Die Ausgangssituation
Ockershausen ist ein attraktiver Stadtteil, der aber nicht frei von Mängeln und Nutzungskonflikten ist. Er hat den Vorteil der Innenstadtnähe mit direkt angrenzenden Grünstrukturen, die einen hohen Naherholungswert aufweisen. Der Ortskern, in dem noch mehrere Kulturdenkmälern zu finden sind, ist in seiner Kleinteiligkeit weitestgehend erhalten. Er ist aber vom Durchgangsverkehr stark belastet, Aufenthaltsmöglichkeiten sind kaum vorhanden oder nicht sehr einladend.
Im gesamten Ort treten immer wieder Brüche auf. So gibt es neben der Kleinteiligkeit im Ortskern auch Großstrukturen, wie etwa das Schul- und Sportgebiet, das in den 60er Jahren entstanden ist. Auch die Anbindung und Entwicklung des Stadtwaldes muss berücksichtigt werden.
Ablauf der Rahmenplanung
In einer Bestandsaufnahme für den gesamten Stadtteil wurden vorhandene Potenziale und Defizite aufgezeigt und Ziele formuliert. Sie sollen die Grundlage für zukünftige Planungsansätze bieten. Der Ortskern wurde dabei besonders berücksichtigt.
Die Erarbeitung der Rahmenplanung erfolgte gemeinsam mit den Menschen im Stadtteil. So bildete sich eine Arbeitsgruppe, die aus unterschiedlichen Interessengruppen wie Ortsbeirat, Vereinen, Initiativen und Ockershäuser Bürger*innen bestand. Im Wechselspiel zwischen Arbeitsgruppe und dem Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz wurden zahlreiche Themen aufgearbeitet.
Die Ergebnisse und definierten Ziele sind im Rahmenplan zusammengefasst und mit der Arbeitsgruppe und dem Ortsbeirat abgestimmt. Sie wurden dann den politischen Gremien vorgelegt, um die aufgezeigten Zielsetzungen zu diskutieren und als selbstbindendes Strategiepapier zu beschließen. Die Rahmenplanung dient als Entscheidungsgrundlage für weitere Entwicklungen. Sie ist eine „informelle“ Planung und hat nicht den verbindlichen Rechtscharakter eines Bebauungsplanes.
Die Umsetzung
Verschiedene Maßnahmen, die in der Rahmenplanung angeregt wurden, sind bereits umgesetzt.
Durch das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ konnten einige der erarbeiteten Ziele und Einzelmaßnahmen realisiert werden.