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SolarPotenzialAnalyse
SolarPotenzialAnalyse
Am Freitag, 18.11.2022 ist von der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg die SolarPotenzialAnalyse als städtebaulicher Rahmenplan gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen worden. Sie analysiert den planungsrechtlichen Außenbereich und zeigt Potenzialflächen zur Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen anhand bestimmter Kriterien auf. So kommt es zur Darstellung des Flächenpotenzials für Freiflächen-Solaranlagen im Außenbereich aus städtebaulicher, umwelt-/naturschutzfachlicher und landwirtschaftlicher Sicht. Dabei ist die Analyse einerseits von dem Schutz des Außenbereiches und seiner Aufgabe für die Nahrungsmittelproduktion und andererseits von einer klimaschonenden Energieversorgung getragen.
Da die Freiflächen-Solaranlagen im planungsrechtlichen Außenbereich nicht privilegiert sind, wie es im Fall der Windkraftnutzung ist, muss für jeden Solaranlagenstandort eine Bauleitplanung aufgestellt werden. Mit dem Beschluss der SolarPotenzialAnalyse als städtebaulicher Rahmenplan gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird dieses Ergebnis planungsrechtlich abwägungsrelevant. Das bedeutet, dass jede nachfolgende Bauleitplanung diesen fachlichen Rahmen berücksichtigen muss und eine planerische Steuerung der Freiflächen- Solaranlagen, wie sie auch regionalplanerisch angedacht ist, erfolgt.
Zusammen mit dem Rahmenplanbeschluss hat die Stadtverordnetenversammlung ebenfalls beschlossen, dass die Bauleitplanung aus einer Flächennutzungsplan-Änderung und einem Vorhaben- und Erschließungsplan bestehen soll und mit einem Monitoring zu begleiten ist. Die Flächengröße der einzelnen Solaranlagen, die Deckelung für alle Freiflächen-Solaranlagen auf max. 92 ha in Summe sowie die Teilhabe der jeweiligen Stadtteile, in denen diese Solaranlagen dann errichtet werden sollen, ist mit beschlossen worden.
Marburg, 26.01.2023
Ansprechperson:
Bernd Nützel
E-Mail: bernd.nuetzel@marburg-stadt.de / Tel.: 06421 / 201-1646
E-Mail: Stadtplanung und Denkmalschutz