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Wahlen/Wahlergebnisse
Wahlen in der Universitätsstadt Marburg
Die Bürger*innen können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auf gemeindlicher Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen.
Die unmittelbare Wahl von Ober-/Bürgermeister*innen, Landrät*innen sowie die Einführung des Kumulierens und Panaschierens bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürger*innen, Einfluss zu nehmen, gestärkt.
Nutzen Sie diese Chance! Ihre Stimme zählt!
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das jeweilige Wahlsystem, die Wahlergebnisse in unserer Stadt und weitere konkrete Informationen, wie z. B. zu der Briefwahl.
Das Wahlamt für die Wahlen zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023 ist ab dem 28. August 2023 bis 6. Oktober 2023 am Rudolphsplatz, in den Sitzungsräumen des Beratungszentrums BIP im Untergeschoss, Am Grün 16, eingerichtet.
Die Öffnungszeiten sind montags mit mittwochs jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, den 6. Oktober, bis 13 Uhr geöffnet. Marburger*innen, die am Wahltag verhindert sind, im Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies kann entweder im Wahlamt unter Vorlage des amtlichen Ausweises erfolgen oder schriftlich an den Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlamt, Rudolphsplatz, Am Grün 16, 35037 Marburg.
Für die schriftliche Beantragung wird die Wahlbenachrichtigung versendet, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular zu finden und auszufüllen ist. Die Wahlbenachrichtigung wird den Marburger*innen bis zum 17. September zugestellt. Außerdem kann ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden: per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax an (06421) 201-1300 oder E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift. Zudem kann die Antragstellung ab Montag, 28. August, online über den entsprechenden Button auf der Homepage der Stadt Marburg unter www.marburg.de vorgenommen werden. Die Möglichkeit einer telefonischen Antragsstellung besteht nicht.
Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift als den Hauptwohnsitz gesendet werden, auch ins Ausland. Dabei kann keine Garantie für den Postweg übernommen werden. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit des Antrages zu beachten. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Bis Freitag, 6. Oktober, 13 Uhr, besteht die Möglichkeit, im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag – Sonntag, 8. Oktober, um 18 Uhr – im Rathaus oder im Wahlamt am Rudolphsplatz eingegangen sein.
Wahlberechtigten, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, steht es zu, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag um 15 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch an dem Wahltag von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag, 7. Oktober, von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
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