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Wahlen/Wahlergebnisse
Wahlen in der Universitätsstadt Marburg
Die Bürger*innen können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auf gemeindlicher Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen.
Die unmittelbare Wahl von Ober-/Bürgermeister*innen, Landrät*innen sowie die Einführung des Kumulierens und Panaschierens bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürger*innen, Einfluss zu nehmen, gestärkt.
Nutzen Sie diese Chance! Ihre Stimme zählt!
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das jeweilige Wahlsystem, die Wahlergebnisse in unserer Stadt und weitere konkrete Informationen, wie z. B. zu der Briefwahl.
Bürgerentscheid 2024
Am 09. Juni 2024 wird in der Universitätsstadt Marburg ein Bürgerentscheid zu folgender Fragestellung durchgeführt:
„Sind sie dafür, dass das im Rahmen von MoVe35 beschlossene Ziel einer Halbierung des PKW-Verkehrs zugunsten anderer Verkehrsmittelnutzungen weiterhin verfolgt wird?“
Hintergrund:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.07.2023 (VO/1357/2023) das gesamtstädtische Mobilitätskonzept MoVe35 zur Kenntnis genommen und den Magistrat beauftragt, die Maßnahmen über 12 Jahre vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit zum Beschluss vorzulegen. Gegen diesen Beschluss wurde das „Bürgerbegehren zur Sicherung der verkehrlichen Zugänglichkeit unserer Stadt Marburg“ angestrengt, das die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 24.11.2023 als unzulässig zurückgewiesen hat (VO/1586/2023).
Um einem zunehmenden Streit in der Stadtgesellschaft entgegenzuwirken, wurde ein Vertreterbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheides angeregt.
Allgemeine Informationen zum Bürgerentscheid:
Link Bürgerentscheid | Wahlen in Hessen
Die Allgemeinen Informationen zur Europawahl/Briefwahl zu den Themen Wahlbezirken, Wählerverzeichnis, Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen finden für den Bürgerentscheid analog Anwendung.
Abstimmungsberechtigte
Abstimmungsberechtigt für den Bürgerentscheid ist gemäß § 30 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung jede*r Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder jede*r Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger*in), die*der am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag in der Gemeinde ihren*seinen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Um ihr Abstimmungsrecht ausüben zu können, müssen die Abstimmungsberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Stimmschein besitzen.
Europawahl 2024
Die nächste Europawahl findet am 09. Juni 2024 statt.
Für die Europawahl 2024 wurde erstmals das Wahlalter von bisher 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können entweder in Deutschland oder in ihrem Heimatland an der Wahl teilnehmen. Um als Unionsbürger das Wahlrecht in Deutschland ausüben zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Sie werden nur dann in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Bereits gestellte Anträge aus früheren Wahlen (ab 1999) werden hierbei berücksichtigt. Alle, die noch keinen Antrag gestellt haben, aber in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen möchten, müssen den Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis spätestens 19. Mai 2024 stellen. Mit Aufnahme ins Wählerverzeichnis erfolgt eine Mitteilung an den Herkunftsstaat, sodass eine Doppelwahl ausgeschlossen ist.
Ausführliche Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link:
Bundeswahlleiterin/ Europawahl 2024/ Informationen für Unionsbürger*innen
Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche können ebenfalls bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Weitergehende Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link:
Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis
Kommunalwahlen
Wahl der Vertreter*innen in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsbeiräten der Universitätsstadt Marburg
Wahl der Vertreter*innen des Kreistages im Landkreis Marburg-Biedenkopf weiterlesen
Direktwahl des Oberbürgermeisters*der Oberbürgermeisterin
Wahl des Oberbürgermeisters*der Oberbürgermeisterin in der Universitätsstadt Marburg weiterlesen
Direktwahl der Landrätin*des Landrates
© Landkreis Marburg-Biedenkopf
Wahl der Landrätin*des Landrates im Landkreis Marburg-Biedenkopf weiterlesen
Bürgerbefragung
Bürgerbefragung zur Einrichtung von weiteren Ortsbeiräten in der Universitätsstadt Marburg weiterlesen